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Letzte Änderung
22.01.2007

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 Rede der Stadtvertreterin Maren Plaschnick (GALiN)in der Stadtvertretung vom 24.06.03 – TOP 7

Aufhebung des Beschlusses zur Wirtschaftlichkeitsprüfung der Stadtwerke (Stadtvertretung v. 21.11.02)

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
meine Damen und Herren,

obwohl in der Kommunalpolitik berufliche Kenntnisse erwünscht und notwendig sind, ist es schon verblüffend zu sehen, wie einige CDU-Mitglieder ihre ganze Berufs- und Lebenserfahrung an der Tür zum Sitzungssaal abgeben. Und wenn es hinüber geht zu den Stadtwerken, lassen sie sie gleich ganz zu Hause. Dann lauschen sie der Werkleitung ergriffen wie einem Messias. Diese naive Gläubigkeit gehört in die Kirche und nicht in die Stadtvertretung!

Unser Antrag zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der hier im November mehrheitlich beschlossen wurde, sollte die Strukturen bei den Stadtwerken und den verbundenen Unternehmen untersuchen. Eine Untersuchung gab es ja schon Ende der 90er für rund 600.000 Mark. Das Ergebnis war offensichtlich so, dass wir es nicht lesen durften und die ganze
Investition ungenutzt in der Schublade verschwand. Ja, das ist wirklich viel zu teuer! Deshalb fordern wir, dass Vorschläge zur strukturellen Verbesserung auch umgesetzt werden. Zumindest dem Bürgermeister müsste dies recht sein, weil es gegebenenfalls den Verkaufspreis verbessert. Eine Untersuchungsaufgabe, die weder das Rechnungsprüfungsamt noch der Wirtschaftsprüfer leisten können. Deshalb war das auch nie ihre Aufgabe.

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Sommer 2001 und im Sommer 2002 jeweils zu diesem Zeitpunkt festgestellte Tatsachen auf ihre Rechtmäßigkeit und auf Verhältnismäßigkeit untersucht. Zusammenfassend ist festgestellt worden, dass „freie“Marktwirtschaft eben nicht bedeutet, frei von Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen arbeiten zu dürfen. Es wurden zum Teil erhebliche Rechtsverstöße festgestellt. Dazu stellt das Rechnungsprüfungsamt richtig fest: Wirtschaftlichkeit kann die Rechtmäßigkeit nicht aufheben!

Dennoch glauben nun die CDU-Fraktion und der Bürgermeister, der Jahresabschluss des Wirtschaftsprüfers sei dem RPA-Bericht entgegenzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat das uneingeschränkte Testat für den Jahresabschluss 2001erteilt und festgehalten, dass dieses Testat nur einzuschränken oder zu versagen ist, wenn Unrichtigkeiten oder Verstöße sich wesentlich auf den Abschluss auswirken. Damit hat er nichts über die Rechtsverstöße an sich gesagt. Dass er überhaupt erstmals nach § 53 HGrG geprüft hat, ist dem Landesrechnungshof zu verdanken. Acht Jahre lang wurde darauf verzichtet. Oder wurde uns der Bericht immer nur vorenthalten?

Das gesamte Prüfungsergebnis haben wir auch diesmal nicht schriftlich vorliegen. In den wenigen vorliegenden Kennzahlen fehlen alle über Produktivität oder Personalintensität, die tatsächlich etwas über die Wirtschaftlichkeit aussagen könnten.

Das ist auch nicht verwunderlich. Schließlich hat die Betriebswirtin der Stadtverwaltung es in zwei Jahren nicht geschafft,die dafür relevanten Zahlen für ein Beteiligungscontrolling von den Stadtwerken zu erhalten. Wir hätten uns gewünscht, dass der Bürgermeister dieses Bemühen nachdrücklicher unterstützt hätte.

Der bisherige Wirtschaftsprüfer hätte damit auch gar nichts anfangen können. Bereits im Mai 2000 hatte ich den Bürger-meister darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadtwerke Norderstedt der mit Abstand größte Kunde dieses Wirtschaftsprüfers sind und sein einziger Kunde mit verbundenen Unternehmen. Damit kann eine Prüfungsgesellschaft dieser Größenordnung auch überfordert sein.

Mit seinem Gesamturteil nach neun Jahren hält der Prüfer auch ein Plädoyer in eigener Sache. Soll er im neunten Jahr eingestehen, was ihm acht Jahre lang nicht aufgefallen ist? Diese Haltung ist also durchaus verständlich, denn auch Unternehmen, die in der Vergangenheit planmäßig in die Pleite gewirtschaftet wurden, haben das Testat erhalten, wenn sie nur alles ordnungsgemäß verbucht hatten. Neuestes Beispiel ist die Kreissparkasse Segeberg, die trotz fehlender
Kreditsicherung über 80 Millionen Euro das uneingeschränkte Testat erhalten hat.

 Sich also hinter einem uneingeschränkten Testat verstecken zu wollen, hat nichts mit dem Wohl oder der Wirtschaftlichkeit der Stadtwerke zu tun, sondern einzig und allein mit dem Versuch der Eigensicherung für den Fall der Fälle. „Die Stadtwerke machen einen Superjob“ war von einer Geschäftspartnerin der Stadtwerke zu lesen. Also in diese jubilierende Emphase einzustimmen, könnte sich für die CDU noch als ganz fatal heraus stellen.

Virtuelle Planzahlen bei den Synergieeffekten? Keine Refinanzierung des Glasfasernetzes? Die CDU tuschelt darüber lieber in kleinem Kreis, statt seriös darüber zu diskutieren, zu entscheiden und dann auch die Verantwortung für diese Entscheidung zu übernehmen.

Stellen Sie sich vor, das LDZ stellt sich als Pleite auf der sauren Wiese heraus – für 30 Millionen Euro. Da sollten Sie lieber vorher, auch mit Blick auf Ihren Bürgermeister, wenigstens ein Haus in Ordnung gebracht haben. Selbst 1.000.000Euro für diese Untersuchung sind doch gut angelegt, wenn Sie jährlich drei Millionen Euro mehr herausholen können.

Sie sollten unseren Beschluss vom letzten Herbst bekräftigen und den Bürgermeister auffordern, ihn endlich umzusetzen.
Ihren Antrag lehnen wir ab.

Wir beantragen namentliche Abstimmung, weil es nach einiger Zeit keiner mehr gewesen sein will.

(Es gilt das gesprochene Wort!)

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