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Antrag zur Aufstellung des Flächennutzungsplan
Stadtvertretung vom 25.08.05
Allgemeines
Mit den vorliegenden Entwürfen zum FNP 2020, LP 2020 und VEP 2020 wird keine Antwort auf die Ziel setzende Frage gegeben: Wie soll die Stadt Norderstedt im Jahre 2020 aussehen?
Die bisherige Zielsetzung durch den STEP 2010 wurde durch Mehrheitsbeschlüsse ab 2003 völlig konterkariert, ohne neue Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu formulieren. Die GALiN Fraktion schlägt für eine Präambel zu den Plänen folgende Ziele vor:
- Die Ausweisung von Wohngebieten orientiert sich an der Achse des schienengebundenen ÖPNV und nutzt vorhandene Infrastruktur.
- Energiebewusste Bauleitplanung: Neue Wohngebiete erhalten eine leitungsgebundene Wärmeversorgung durch KWK oder Biomasse.
- ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehre werden in der Zielfestschreibung deutlich stärker gewichtet. Dazu werden die Plandaten zum VEP (Einwohnerzuwächse, Modal Split u.a.) zielführend geändert.
Beschlussvorschlag:
- Das geplante Wohngebiet Meeschensee entfällt.
- Das geplante Wohngebiet Garstedt-West entfällt.
- Das geplante Gewerbegebiet Garstedt-West entfällt.
Begründung:
Diese geplanten Wohngebiete sind nicht notwendig. Die prognostizierten Zuwächse der Bevölkerung sind zweifelhaft und lagen schon in der Vergangenheit zum jeweiligen Zeitpunkt X immer deutlich unter der Prognose. Mit der Schaffung von Wohnraum entstehen zwangsläufig hohe Folgekosten für die Stadt zur Herstellung der notwendigen Infrastruktur. Außerdem leistet eine Wohnbebauung am Stadtrand der weiteren Zersiedelung Vorschub, zerstört wertvolle Grünachsen und verhindert eine bedarfsgerechte und städteplanerisch nachhaltige Entwicklung Norderstedts.
Die Gewerbegebiete Friedrichgabe-Nord und LDC (Nordport) sind lt. Aussage des Oberbürgermeisters ...für zwei Generationen die letzten Neuausweisungen. (Quelle: noa4). Der Zeitraum zwei Generationen ist mindestens doppelt so lang wie die Geltungsdauer dieses FNP. Gewerbegebiete sind ausreichend ausgewiesen, nur der vorhandene Platz muss zukunftsfähig optimiert und Leerstand intelligent, bedarfsorientiert vermindert werden. Das ist eine originäre Aufgabe der EGNO und muss von ihr gelöst werden.
Beschlussvorschlag:
- Die geplante Ortsumgehung Garstedt entfällt.
- Der geplante Autobahnanschluss (Norderstedt-Mitte) entfällt.
- Die Querspange Glashütte entfällt.
- Die Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße entfällt.
Begründung:
Die geplante Ortsumgehung und der geplante Autobahnanschluss sind nicht notwendig, wie die Planspiele und Hochrechnungen zur Verkehrsentwicklung der kommenden Jahrzehnte beweisen. Die zur Ausführung nötigen Mittel werden an anderer Stelle viel dringender benötigt. Neue Straßen schaffen neuen Verkehr. Diese Feststellung macht deutlich, was auch dem VEP 2020 zu entnehmen ist: Die Entlastung bisheriger Straßen steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Flächen- und Finanzmittelverbrauch für den Bau und die Unterhaltung dieser Projekte. Grünzüge und Naherholungsgebiete würden zerschnitten und der Bebauungsdruck auf diese Gebiete würde zunehmen.
Anmerkung:
Die Entwicklungspläne 2020 (Flächen, Landschaft und Verkehr) werden das Gesicht unserer Stadt für die nächsten Jahrzehnte entscheidend prägen und die Lebens-qualität für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend beeinflussen. Deshalb hält die GALiN Fraktion bereits die Billigung der vorliegenden Verwaltungsentwürfe von so grundlegender Bedeutung, dass Beschlüsse dazu in der Stadtvertretung gefasst werden sollten.
Der enorme Termindruck und die bisherige kurze Beratungsspanne werden der Bedeutung der Entwicklungspläne in keiner Weise gerecht.
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