Grundsätze

Grundsätze der GALiN

Vorstand

Vorstand der GALiN

Wahlprogramm

Wahlprogramm 2003 bis 2008

Mitgliedschaft

Satzung
Beitrag
Mitgliedsformular

Besucher seit 23.08.02:
Kostenlose Counter -- BlueNetDesign 

Ik bün all dor...

Letzte Änderung
22.01.2007

Oberflächenwasser

Anette Reinders
Stadtvertretung 18.11.03 – TOP 6 Oberflächenwasser

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor Ihnen liegt ein Antrag, in dem es um das Thema Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser in die öffentliche Entwässerungsanlagen geht – auch Niederschlagsgebühr oder Regenwassersteuer genannt.

Schon wieder eine neue Gebühr werden sich viele sagen. Muss das denn sein? So ähnlich waren auch einige Reaktionen in unserer Fraktion, als ich das Thema erstmalig im Frühsommer auf die Tagesordnung brachte. Wir haben uns dann auf unserer Klaustagung intensiver mit der Thematik befasst und sehr schnell festgestellt geht, dass es hierbei nicht darum geht, den maroden Haushalt durch eine neue Gebühr zu sanieren sondern darum, ein Stück „Abgabengerechtigkeit“ herzustellen.

Worum handelt es sich also genau? Bislang bezahlen die Norderstedter Bürgerinnen und Bürger über die Abwassergebühr sowohl die Einleitung des Schmutzwassers als auch die Einleitung von Oberflächenwasser in die städtische Entwässerungsanlagen. Und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Grundstückeigentümer tatsächlich an ein Regenwassersiel angeschlossen oder ob das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Ausnahmen gibt es derzeit nur, bei Gewerbebetrieben wie z.B. Tankstellen, die aus bestimmten Gründen an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind.

Die Grün-Alternative Liste in Norderstedt (GALiN) beantragt nun, dass zukünftig die Gebührenerhebung für das Abwasser und für das Regenwasser getrennt vorgenommen wird. D.h, dass das Schmutzwasser weiterhin nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet wird, während sich die Gebühr für das Regenwasser danach bemisst, ob das Grundstück an das Siel angeschlossen ist. Die Gebühr wird dann an Hand der bebauten und versiegelten Fläche bemessen. Das ist in unseren Augen gerechter, da dadurch die Bürgerinnen und Bürger nur für die Leistungen bezahlen müssen, die sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Wenn also auf Grundstücken das Regenwasser völlig versickert, muss auch keine Gebühr bezahlt werden. Obendrein wird ein Anreiz geschaffen, sich ökologisch zu verhalten, in dem möglichst wenig Flächen versiegelt werden und andere Möglichkeiten der Entsorgung des Oberflächenwassers umgesetzt werden. Neben der Versickerung auf den Grundstücken selbst kommen auch andere Alternativen, wie z.B. die Nutzung des Regenwassers in Toilettenspülungen und Waschmaschinen oder die Weiterverwendung im Garten durch Regenwassertonnen in Frage. Auch Dachbegrünungen und wasserdurchlässige Pflasterungen von Stellplätzen und Zuwegungen tragen dazu bei, den natürlichen Wasserkreislauf zu fördern.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Trennung der Abwassergebühren folgende Vorteile mit sich bringt:

  • Größere Kosten- und Gebührentransparenz
  • Schaffung von Anreizen zur Bodenentsiegelung und zur Nutzung von Regenwasser
  • Einsparungen bei Investitions- und Betriebskosten im Abwassersystem
  • Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs
  • Reduzierung von Abwasserkosten für die Bürgerinnen und Bürger

Bevor dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, sind jedoch zunächst noch einige Vorarbeiten durchzuführen. So müssen z.B. die Versiegelungen auf den Grundstücken und die Anschlüsse an das öffentliche Kanalnetz erfasst werden, damit entsprechende Daten als Grundlage für eine spätere Gebührenerhebung vorliegen. Weiterhin halten wir eine umfassende Information der Grundstückseigentümer für notwendig, damit jeder einzelne erkennen kann, wie er selber dazu beitragen kann, Ressourcen zu schonen und Kosten zu sparen.

Damit das Rad nicht wieder neu erfunden werden muss, ist es sinnvoll auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückzugreifen. So finden sich in Internet beispielsweise umfangreiche Informationen aus Hannover oder auch Neumünster, wobei insbesondere auch die Unterlagen durch ihre Verständlichkeit aus unserer Sicht sehr gut für eine Bürgerinformation zu verwenden sind.

“Ohne Wasser gibt es kein Leben. Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut“. Ich denke, viele von Ihnen werden diese Sätze aus der Europäischen Wassercharta von 1968 unterschreiben können. Für unseren Antrag hoffen wir auf eine breite Zustimmung, damit auch Norderstedt einen wichtigen Beitrag zum Internationalen Jahr des Wassers 2003 leistet.

Aktuelles

Presse
Termine
Archiv  

Fraktion

Presse Fraktion
Stadtvertretung
Aktionen
Kontakt

Kontakte

Infos
Adresse
Impressum