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Anette Reinders
Stadtvertretung 24.02.2004 TOP 10 Stellungnahme der Stadt Norderstedt zum Landesrechnungshofbericht
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
vor uns liegt die Stellungnahme der Stadt Norderstedt zum Bericht über die Prüfung des Landesrechnungshofes.
Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes immerhin über 300 Seiten stark - liegt den Kommunalpolitikern seit Anfang Dezember vor und bescherte wohl so manchem von uns eine Pflichtlektüre über die Feiertage.
Wer arbeitet, macht auch Fehler insofern ist es zunächst nichts Besonderes, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung eine Reihe von Verwaltungsabläufen und politischen Entscheidungen in der Stadt Norderstedt beanstandet hat. Zu manchen Punkten gibt es sicherlich eine unterschiedliche Betrachtungsweise nicht nur zwischen dem Landesrechnungshof und der Stadt Verwaltung sondern zwischen den einzelnen Fraktionen untereinander sowie zwischen den Fraktionen und der hauptamtlichen Verwaltung
Das Entscheidende ist aus Sicht der GALiN, welche Konsequenzen aus dem Bericht gezogen werden und ob die im Bericht dargestellten Mängel tatsächlich abgestellt werden. Und da haben wir so unsere Zweifel, ob die Verwaltung tatsächlich gewillt ist, den Prüfergebnissen in allen Punkten Rechnung zu tragen. Da wird zum Beispiel kritisiert, dass die Anschaffung der Schulbücher in dieser Stadt nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern an zwei ortsansässige Firmen vergeben werden. Dieses wurde bereits 1996 beanstandet, doch die Stadt hat wie im Bericht wörtlich zu lesen ist ihr rechtswidriges Verhalten nicht geändert (Seite 133). Sie will es wohl auch nicht ändern, denn dem Ausschuss für junge Menschen wurde eine Verwaltungsvorlage vorgelegt, nach der genauso wie in den letzten Jahren verfahren werden soll. Dazu passt, dass sich bislang kein Fachausschuss mit dem Prüfergebnissen des Landesrechnungshof befasst hat der Hauptausschuss hat einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
Auch bei anderen Punkten befürchtet die GALiN, dass Papier eben geduldig ist und die Anmerkungen des LRH im Winde verwehen. Wie man sich denken kann, hat sich der Rechnungshof auch ausführlich mit den Vorkommnissen bei den Stadtwerken befasst. Der LRH empfiehlt der Stadt zu prüfen, ob und inwieweit die verantwortliche Werkleitung zur Erstattung der von ihr verursachten finanziellen Aufwendungen für die in Auftrag gegebenen Gutachten und sonstigen (Rechts-)Beratungen auch im Vergabewesen, die rechtliche Vertretung der Stadt und der Stadtwerke sowie für die Gerichtskosten im Wege des Regresses herangezogen werden sollte (Seite227). Dabei erfahren wir Kommunalpolitiker dann über den Weg Landesrechnungshofbericht, dass eine vom Bürgermeister eingesetzte Projektgruppe zu dem Schluss kommt, ein wirtschaftlicher Schaden könne nicht festgestellt werden und an der Durchsetzbarkeit von Haftungsansprüchen gegen die Werkleitung bestünden Zweifel (Seite 202). Kein Wunder, dass auch die Mehrheit von CDU und FDP im Hauptausschuss es ablehnte, in die Stellungnahme der Stadt den Satz aufzunehmen: Wenn festgestellt ist, dass Regress-Ansprüche bestehen, werden diese durchgesetzt. Da fragt man sich doch wirklich, wofür die ganzen Prüfungen, wenn hinterher Freifahrtscheine verteilt werden.
Und dann ist da noch die Rettungsleitstelle. Ich konnte mir ja am Sonnabend dieses Wunderding der Technik ansehen. Bei der Einweihung wurde zum wiederholten Male vom Bürgermeister geäußert, dass das FTZ mit der Rettungsleitstelle eine Forderung des Innenministeriums zur Befreiung der Verpflichtung eines Berufsfeuerwehr ab 80.000 Einwohner ist. Im Bericht ist nun zu lesen: Anders als von der Stadt erwartet, besteht zwischen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung einer Berufswehr und der Frage des Standortes kein unmittelbarer Sachzusammenhang (Seite 77). In Hinblick auf das Konzept zur Regionalisierung der Leitstellen hält es der LRH für geboten, dass die Stadt ihre Planungen aufgibt. In der Stellungnahme der Stadt wird nun darauf hingewiesen, dass nur der Disponent vor Ort anhand seiner Erfahrung, seiner speziellen Kenntnisse hinsichtlich Verfügbarkeit, Objekt, besonderer Umstände, Verkehrssituation über Art und Umfang der Alarmierung. (Seite 38, Stellungnahme). Warum der gleiche Disponent allerdings nicht in Segeberg oder Stormarn sitzen kann, bleibt unklar.
Aus Sicht der GALiN gibt es noch eine Reihe von Punkten in dem Bericht des LRH, die mit der Stellungnahme der Stadt nicht zu Akten gelegt dürfen. Erwähnt sei nur das Berichtswesen, das Beteiligungscontrolling, das Gebäudemanagement usw.
Wichtig sind uns dabei zwei Dinge:
- dass die Fachausschüsse sich mit den jeweiligen Punkte befassen
- dass die Prüfergebnisse auch zu Konsequenzen führen.
Wir beantragen deshalb, dass der Beschlussvorschlag um folgende Sätze ergänzt werden:
- Die Fachausschüsse werden gebeten, sich mit den ausschussrelevanten Themen aus dem LRH-Bericht zu befassen.
- Der Stadtvertretung wird bis zum 30.09.04 ein Sachstandsbericht über die Umsetzung der Prüfungsergebnisse vorgelegt.
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