|
Rede zum Antrag der Verwaltung "Große kreisangehörige Stadt"
in der Sitzung der Stadtvertretung am 14.12.2004
von Ulrich Böttcher
Frau Stadtpräsidentin, meine Damen und Herren,
Nun ist es gerade 7 Wochen her, dass wir an dieser Stelle kritisiert haben, wie der Bürgermeister, mit Themen wie der großen kreisangehörigen Stadt umgeht und gemahnt haben, die Rahmenbedingungen und Auswirkungen zunächst sorgfältig zu prüfen und gründlich in den politischen Gremien zu beraten.
Ich erinnere mich gut daran, Herr Grote, dass Sie, nach eigenem Bekunden, seinerzeit nicht verstanden haben, was wir eigentlich von Ihnen wollen. Sie haben stattdessen, wie wir heute sehen, ordentlich Gas gegeben.
Trotzdem und weil wir Grünen ja Wert auf Nachhaltigkeit legen, will ich heute einen zweiten Versuch wagen und noch einmal unsere Kritik am Verfahren erläutern.
Die ganze Stadt, die Stadtvertretung eingeschlossen, durfte seinerzeit aus der Presse erfahren, dass unser Bürgermeister die Erhebung Norderstedts in den Status einer großen kreisangehörigen Stadt für eine ausgesprochen gute Sache hält. Er hatte, wie man lesen konnte, auch schon mit allen notwendigen Stellen gesprochen und geklärt, wer, was braucht, damit das Ganze anlaufen kann.
Nicht informiert waren zu diesem Zeitpunkt die Fraktionen der Stadtvertretung und das Thema war bis dato auch noch nicht auf Basis einer fundierten Vorlage in irgendeinem Ausschuss behandelt worden.
Im Schnelldurchgang wurde dann auf der Grundlage der CDU-Mehrheit in den Gremien, der Beschluss vor, wie gesagt, 7 Wochen durch den Hauptausschuss und die Stadtvertretung gepeitscht. Eine wirkliche inhaltliche Diskussion fand nicht statt.
Dazu fehlte es allerdings auch an Grundlagen. Bis heute liegt keine Unterlage auf dem Tisch, die zumindest einige handfeste Daten beinhaltet, die es ermöglichen würden die Auswirkungen und Risiken der Statusänderung zu bewerten und zu beurteilen.
Aber da der Bürgermeister es so haben will, wird munter weiter gemacht.
An der Tatsache, dass das ganze Projekt informations- und verfahrensmäßig auf eher wackeligen Füßen steht ändern auch die Vorträge nichts, die inzwischen in dem einen oder anderen Fachausschuss gehalten wurden.
Denn was wurde hier beschrieben? Es ging um
- die Grundlagen für das Verfahren
- die in Frage kommenden Produkte
- Handlungsfelder und Zielsetzungen des Projektes
- den Projektplan
- den Stand der Verhandlungen und schließlich
- das weitere Vorgehen.
Konkrete Informationen über das für und wieder? Fehlanzeige!
Nicht eine harte Information liegt bis heute zu so wichtigen Fragen vor wie
- Wo sind und wenn ja, welche finanziellen Einsparungen durch die Verlagerung von Aufgaben vom Kreis auf die Stadt zu erwarten?
- Welche qualitativen Verbesserungen für unsere Bürger und / oder für die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter der betroffenen Ämter sind zu erzielen?
- Wo bleiben die Nutzenpotentiale aus den beiden ersten Punkten? Landen sie beim Bürger oder, wie schon so viele Millionen Arbeitsstunden und Euro vorher in Bauprojekten und dem Investitionshaushalt?
- Und schließlich ist sicherlich interessant zu wissen, wie sichergestellt werden soll, dass die Stadt mit künftigen Veränderungen, wie zum Beispiel zusätzlichen finanziellen Belastungen, nicht alleine da steht. Wir denken da zum Beispiel an die noch ungeklärten Veränderungen durch Hartz IV, die zu deutlichen Mehrbelastungen für die Haushalte führen dürften.
Sie haben sicher gemerkt, dass ich inzwischen weg vom Verfahren und hin zu den noch ungeklärten inhaltlichen Fragen gekommen bin.
Damit rückt dann auch langsam die heutige Vorlage in den Blick.
Hilft sie uns denn nun endlich aus unserer Ungewissheit? Leider nein!
Aber immerhin bekommen wir hier zum ersten Mal einige Einschätzungen der Fachämter angeboten, die aber wohl eher auf so einem Bauchgefühl beruhen, denn nachvollziehbare Unterlagen wie Konzepte für künftige, verbesserte Arbeitsabläufe oder Aufstellungen über Sparpotentiale sind nicht dabei.
Allerdings sehen wir aufgelistet die Produkte, den jeweiligen Kostenanteil von Stadt und Kreis und den Stand der Verhandlungen zwischen den Verwaltungen zu dem ob oder ob nicht der Übertragbarkeit einer Aufgabe.
Interessant an der Aufstellung sind aus meiner Sicht zwei Dinge:
- Es gibt nur zwei zur Übertragung in Frage kommende Produkte die nach Ansicht der zuständigen Fachämter von der Stadt zu deutlich geringeren Kosten zu realisieren wären als das heute der Fall ist. Es handelt sich dabei um die Nummern 75, Gewässer und Landschaft und 76 Grundwasser- und Bodenschutz,
- Produkte in die Geld von Bund und Land fließt bleiben lieber beim Kreis. Als Beispiele will ich hier die Nummer 12, die rechtliche Vertretung junger Menschen (die Finanzierung liegt beim Bund) und die vom Land getragene Nummer 94, Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht nennen.
Viel mehr ist aus der Anlage 3 zur Beschlussvorlage B04/0462/1 nicht herauszulesen.
Insgesamt betrachtet ist es also, zumindest aus unserer Sicht viel zu früh, eine Vereinbarung mit dem Kreis zu verabschieden, da die Folgen nach wie vor nicht klar dargestellt worden sind, eine inhaltliche Abwägung also bisher nicht stattfinden konnte. Dazu müssen zunächst genauere Untersuchungen an Hand von Fakten und ohne Bauch stattfinden - die Vor- oder Nachteile für die einzelnen Bereiche müssten deutlich aufgezeigt werden - erst dann kann man in seriöser Weise eine Gesamtabwägung anstellen und eine Grundsatzentscheidung treffen.
Bis dahin sehen wir uns gezwungen den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
|