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Letzte Änderung
22.01.2007

Friedrichsgabe-Nord

Rede der Stadtvertreterin Anette Reinders (GALiN) in der Stadtvertretung am 02.09.03 zu TOP 16.

Städtebaulicher Rahmenplan Friedrichsgabe Nord

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

vor uns liegt der Rahmenplan Friedrichsgabe-Nord, mit dem die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnflächen nördlich und südlich der Quickborner Straße auf den Weg gebracht werden sollen. Es handelt sich um ein relativ großes Gebiet von insgesamt 124 ha Fläche am Stadtrand von Norderstedt.

Betrachtet man den beiliegenden Erläuterungsbericht zum Rahmenplan sowie den Grünplanerischen Fachbeitrag genauer, so kann man eine Reihe von Bedenken nachlesen, die auch wir als GALiN-Fraktion haben:

  • Durch die geplante Bebauung verschiebt sich die Siedlungsgrenze weiter an den Stadtrand von Norderstedt, und es werden weitere Flächen in einem großen Ausmaß versiegelt (Seite 48). Jeden Tag werden in der Bundesrepublik in der Bundesrepublik 130 ha Fläche neu besiedelt. Nun werden Sie sagen: „Nun ja, das ist ja nur die Fläche eines Tages!“ So denken vermutlich alle, denn anders ist es nicht zu erklären, dass trotz aller Warnungen von Umweltleuten bis hin zum Sachverständigenrat für Umweltfragen kein Umdenken in dieser Richtung erfolgt.
     
  • Brauchen wir diese Flächen eigentlich tatsächlich? Angesichts erheblicher Leerstände in bestehenden Gewerbegebieten ist es unserer Fraktion nicht nachvollziehbar, wo der Bedarf für neue Flächen liegt. Schon gar nicht für einen sog. nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel (Seite 19) - worunter sich der Laie z.B. einen Baumarkt vorstellen darf. Bei der Realisierung der derartiger Planungen wird er sicherlich nicht lange dauern, bis man feststellt, dass die vorhandenen Strassen mal wieder nicht ausreichen.
     
  • Das Hauptproblem bei der Erschließung eines Großteils dieser Flächen sehen wir aber in der sog. Altlastenproblematik. In weiten Teilen des Planungsgebietes fand in früheren Jahren Kiesabbau statt; anschließend wurden die Flächen verfüllt – nach offiziellen Angaben mit Hausmüll. Ob allerdings auch andere Altlasten dort illegal entsorgt worden sind, kann heute mit Sicherheit niemand sagen. Der GALiN waren z.B. Informationen zugegangen, dass dort Bleischlamm abgelagert worden sei – wie sich allerdings bei weiterer Recherche herausstellte, liegt diese Ablagerung nicht auf Norderstedter Gebiet. Dieser Fall zeigt es aber, dass die illegale Ablagerung von Altlasten durchaus nicht unwahrscheinlich ist. Insofern fragt sich die GALiN, inwieweit die bislang angedachten Maßnahmen, d.h. Abschiebung von 1m Oberboden und Neuverfüllung ausreichend sind, um bestehende Risken dauerhaft auszuschließen. (Seite 28)

    Ich möchte an dieser Stelle nur an die Gemeinde Barsbüttel erinnern, die vor Jahren eine Wohnsiedlung auf einer Mülldeponie errichtete und damit einen der größten Norddeutschen Umweltskandale auslöste.

    Gleichzeitig möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen in der Stadtvertretung daran erinnern, dass wir alle für derartige Beschlüsse haften. Auch wenn der Rahmenplan eben nur einen Rahmen und noch keinen konkreten Bebauungsplan darstellt, so möchte ich doch keinen Beschluss mittragen, in dem hingenommen wird, dass sich „der Grundsatz, Kinderspielplätze nicht auf Altablagerungen vorzusehen, nicht vollständig erfüllen“ lässt (Seite 23).

    Nebenbei bemerkt finde ich es auch nicht besonders witzig, wenn auf eben diesen Flächen heute eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, mit der Schadstoffe in unsere Lebensmittelkette gelangen können.

Zu dem Gesamtplan ließe sich noch eine Menge sagen – angefangen von der Vernichtung von Knicks über die Lärmbelastung bis hin zu der Hochspannungsleitung und dem Antennenstandort für Mobilfunkanlagen beim Umspannwerk. Aber ich denke, die grundsätzlichen Bedenken sind bereits deutlich geworden.

Dem Rahmenplan werden wir auf Grund dieser Bedenken nicht zustimmen. Da es aber in diesem Gebiet auch Flächen gibt, die im Rahmen einer Nachverdichtung sinnvoll bebaut werden können, werden wir eine Zustimmung zu den einzelnen Bebauungsplänen insbesondere von einer größtmöglichen Risikoausschaltung in Sachen Altlastenproblematik abhängig machen.

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