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01.04.2008

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Maren Plaschnick
Stadtvertretung am 29. Mai 2007 

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich verzichte auf „Nebenkriegsschauplätze“ und rede zum Thema:
"Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektr. Energie“

Nun haben die Stadtwerke Norderstedt aber offensichtlich von der Liberalisierung des Energiemarktes endgültig die Schnauze voll! Ständig wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Stadtwerke waren gefordert, dieser gesetzlich gewollten Kundenfreundlichkeit flexibel zu entsprechen. Darauf wissen die Stadtwerke in Norderstedt nur eine Antwort: Sie bestrafen zum 1. August 2007 treue Tarifkunden mit höheren Strompreisen von mindestens 0,83 Ct/kWh! Das verursacht in einem durchschnittlichen Haushalt jährliche Mehrkosten für Strom von 30 bis 40 Euro! Und die nächste Preiserhöhung um 0,8 Ct/kWh ist für den Herbst bereits angekündigt.

Doch damit nicht genug! Gleichzeitig werden die bisher kundenfreundlichen fünf Tarifarten eingedampft auf nur noch zwei Tarife: E und Z. 20.000 Haushalte, die den Stadtwerken bisher in den allgemeinen Tarifen durch Beständigkeit eine sichere Kalkulationsgröße boten, werden jetzt geradezu genötigt, den Anbieter zu wechseln. Natürlich hoffen die Stadtwerke, die Haushalte wechseln in den Sondertarif ‚McWatt’.

Mal abgesehen davon, dass auch dieser Tarif erhöht werden soll. (Darüber haben wir jedoch nicht zu beschließen). Ein Sondertarif, dessen Preisniveau sich dann den bisherigen Allgemeinen Tarifen angleicht, kann weder im Interesse der Kunden noch der Stadt sein. Sondervertragskunden müssen Einschränkungen wie eine Mindestlaufzeit des Vertrags von sechs Monaten akzeptieren und haben kein Widerspruchsrecht nach § 315 BGB, mit dem die Bürger von ihren Stadtwerken den Nachweis der Angemessenheit der Preiskalkulation einfordern können. Die in politischen Sonntagsreden vielstimmig geforderte Transparenz: Hier wird sie quasi nebenbei ad acta gelegt!

Gleichzeitig zahlen die Stadtwerke Norderstedt für Sondervertragslieferungen praktisch kaum Konzessionsabgabe. Während schon die Gewinne der Stadtwerke immer spärlicher in Richtung Stadtkasse fließen, waren bisher doch zumindest die Konzessionsabgaben eine nennenswerte Größe. Darauf wollen wir nicht verzichten!

Noch eines möchte ich anmerken: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die gesetzliche Grundlage für alle Stadtwerke gleichermaßen, also auch für die von den Stadtwerken vielbeschworene Konkurrenz, die als Popanz an die Wand gemalt wird!

In diesem Gesetz (EnWG) heißt es in § 1: Damit soll dem Endverbraucher eine sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Versorgung zu möglichst günstigen Preisen ermöglicht werden.

Nicht nur, dass die Stärkung der Verbraucherrechte ein gemeinsames rot-grünes Ziel der letzten Bundesregierung war. Nein, auch das gemeinsame Bürgerbegehren gegen die Privatisierung der Stadtwerke Norderstedt hatte 2003 dieses Ziel. Ich bin sehr traurig darüber, dass die SPD gemeinsam formulierte Ziele nicht einmal für eine komplette Wahlperiode durchhält! Ohne Not wird hier einer kalten Enteignung der Verbraucher und ihrer politischen Vertretung zugestimmt.

Die GALiN Fraktion lehnt die Beschlussvorlage ab – und bittet alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, es ihr gleichzutun!

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