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Letzte Änderung
22.01.2007

Verwaltungsmeinschaft Ellerau
Anette Reinders
Stadtvertretung 12.12.2006 TOP 10
Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Ellerau
- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Schleswig-Holstein ist für seine kleinteiligen Strukturen bekannt. Gebannt schauen wir alle auf die Hallig Gröde, wenn von dort bei einer Bundestagswahl das erste Wahlergebnis einläuft. Aber auch die kleinste Stadt Deutschlands, Arnis mit 500 Einwohnern oder die kleinste Gemeinde, Wiedenhagen mit fünf Einwohnern, sorgen bundesweit für Beachtung. Bei der letzten Gemeindereform 1970-74 konnte die Zahl der Gemeinden von 1.371 auf 1.131 und die bisher 199 Ämter auf 119 Ämter reduziert werden. Zum Vergleich: Das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen - mit immerhin 12 mal so vielen Einwohnern wie Schleswig-Holstein - ist in 396 Städte und Gemeinden gegliedert.

Es liegt also auf der Hand, dass durch eine Verwaltungsstrukturreform Kosten eingespart werden können. Die Landesregierung hat deshalb am 01.02.05 das „Gesetz über die kommunale Verwaltungszusammenarbeit“ beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dass Kommunen unter 8.000 Einwohner Verwaltungsgemeinschaften bilden müssen.

Im Prinzip eine gute Sache meint auch die GALiN und fand es deshalb folgerichtig, dass entsprechende Gespräche mit der Gemeinde Tangstedt geführt wurden. Die Ehe mit den Tangstedtern kam nicht zustande – nicht zuletzt, weil die Nachbarn die Befürchtung hatten, dass eine Partnerschaft auf Augenhöhe eher fraglich ist. So wurde also mit Ellerau verhandelt – unter Ausschluss der Norderstedter Öffentlichkeit. Denn während es mit Tangstedt noch eine gemeinsame Hauptausschusssitzung gab, auf der das Für und Wider erörtert wurde, wurde die Gespräche mit Ellerau erstmalig am 25.09.06 im Hauptausschuss berichtet.

Die wichtigsten inhaltlichen Informationen konnte der interessierte Stadtvertreter bereits zwei Tage vorher aus der Presse erfahren, so z.B. dass das Einsparpotenzial für Ellerau im sechsstelligen Bereich liegt. Zehn Tage vor Hauptausschusssitzung am 27.11.06 erhielten auch endlich die Norderstedter Kommunalpolitiker die erforderlichen Unterlagen zur Vertragsgestaltung mit Ellerau. Liest man diese Verträge durch, so kann man die Gemeinde Ellerau zu diesem für sie vorteilhaften Vertragsabschluss nur beglückwünschen. Als Norderstedter fragt man sich jedoch: Ist das alles? Oder gibt es noch Nebenabreden, die nicht offen gelegt wurden? Die GALiN kann sich nicht vorstellen, dass unser Oberbürgereimeister, der dem Wohl unserer Stadt in besonderer Weise verpflichtet ist, derart schwammige Verträge abschließt.

Wir fragen den Oberbürgermeister deshalb:

1. Wie sieht die Leistungsbeschreibung (Art und Umfang) für das neue Referat 90 – Verwaltungsgemeinschaft Ellerau – konkret aus? Während die Aufgaben des Bürgerbüros und der Stabstelle grob umschrieben sind, fehlt dies für die in Norderstedt zu erledigenden Aufgaben völlig.

2. Wie ist der Kostenersatz geregelt, wenn weitere Aufgaben für Ellerau z.B. gemäß § 6 des Vertrages, übernommen werden? Überhaupt erscheint das Kosten-Leistungsprinzip bei dieser Aufgabenübertragung wenig transparent.

3. Was passiert, wenn Elleraus Einwohnerzahlen in den nächsten Jahren ansteigen? Dabei gehe ich gar nicht davon aus, dass Ellerau seine Verwaltung wieder zurückholen möchte, sondern ich befürchte eher, dass Norderstedt auf den Kosten für eine künftige Ausweitung der Ausgaben, sei es quantitativ oder qualitativ, sitzen bleiben wird.

Grundsätzlich ist die GALiN-Fraktion nicht gegen eine Übernahme von Verwaltungstätigkeiten für andere Gemeinden. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen fair und transparent sein. Ich frage mich z. B., warum es keine gemeinsame Hauptausschusssitzung mit Ellerau gab? Wenn ich mir allerdings die Hochzeitsgeschenke ansehe, die der Bürgermeister für diese Ehe einbringt, so wird mir schon klar, warum keine (Trau-) Zeugen gewünscht sind.

Eine besonders unrühmliche Rolle in dieser Love-Story hat für mich die FDP-Fraktion gespielt. Während sie sich in dieser Wahlperiode als Anhängsel der CDU (man könnte auch sagen, als Wurmfortsatz) eh nicht durch eigenständiges Denken auszeichnet, lief nun der Fraktionsvorsitzende zur Höchstform auf und bezeichnete den Oberbürgermeister in der örtlichen Presse als „Mini-Macchiavelli“. Doch als es im Hauptausschuss zur Abstimmung kam, entpuppte sich mal wieder alles als heiße Luft und die FDP bewies erneut, dass sie nichts als ein zahnloser Tiger ist.

Blühende Landschaften versprach einst ein Bundeskanzler seinen Bürgerinnen und Bürgern im Osten. Ich will nicht hoffen, dass ich eines Tages Solidaritätszuschlag für eine kleine Gemeinde im Westen zahlen muss.

Wobei ich nochmals betonen möchte, aus Ellerauer Sicht ist der Vertrag völlig ok. Aber ich stehe hier als Norderstedter Stadtvertreterin und soll die Interessen dieser Stadt vertreten. Und aus dieser Sichtweise kann ich keine Vorteile erkennen, weder Synergieeffekte noch eine Win-Win-Situation. Lediglich der Oberbürgermeister kann sich vielleicht einen Machtzuwachs an die nicht-vorhandene Amtskette binden.

Die GALiN-Fraktion wird diesen Vertrag ablehnen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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