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Anette Reinders
Stadtvertretung 24.02.2004 TOP 8 Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,sehr geehrte Damen und Herren,
Nun soll sie also endgültig begraben werden die Baumschutzsatzung, die seit 1988 dazu beigetragen hat, dass Norderstedt seinen Ruf als junge Stadt im Grünen gerecht werden konnte. Damals mit einer breiten Mehrheit von allen ins Leben gerufen, steht sie heute dem neuen Denken in dieser Stadt, Wachstum ohne Grenzen im Weg.
Der Baum muss weg, sagte der Grundbesitzer. Er versperrt mir die ganze Sicht auf den Wald. Leider versperren in Norderstedt nicht nur einzelne Bäume einigen Politikern - um nicht zu sagen der Mehrheit in diesem Hause - die Sicht auf den Natur- und Umweltschutz, hier sind es wohl schon ganz Wälder. Anders ist es nicht zu erklären, dass ohne Rücksicht auf Verluste geplant und gebaut werden soll. Man braucht sich nur einmal den Grünordnungsplan zum LDC ansehen, da weiß man, wohin die Reise geht in dieser Stadt.
Da stört natürlich eine Baumsschutzsatzung also weg damit. In der Begründung zur Abschaffung wird in dem CDU-Antrag genannt, dass kein Regelungsbedarf mehr gesehen wird, weil der Baumschutzgedanke sehr weit verbreitet ist und auch der städtische Baumbestand in hervorragender Weise gepflegt wird.
Schön wärs kann man dazu nur sagen. Wie es die Stadt tatsächlich mit dem Baumschutz hält, konnte man noch in Zeiten der gültigen Baumschutzsatzung in den letzten Wochen am Frans-Hals-Ring beobachten. Nicht allein, dass Bäume gefällt wurden, die erst beim Bau der Eurobau II als Ersatzpflanzungen angepflanzt worden sind, nein darüber hinaus wurden bei der Ausbaumaßnahme der Strasse wenig Rücksicht auf die noch verbliebenen Bäume genommen.
Und ein besonders krasses Beispiel für städtischen Baumschutz stellt der Umgang der Telefongesellschaft wilhelm.tel. bei der flächendeckenden Verkabelung der Stadt dar. Von hervorragender Pflege war da keine Rede mehr im Gegenteil über die vielen Baumschäden wurde schnell das Mäntelchen des Schweigens gedeckt. Vermutlich stellen diese angerichteten Schäden demnächst die Begründung für weitere Abholzaktionen dar.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebungssatzung sind eine Vielzahl von Einwendungen sowohl von Bürgerinnen und Bürger als auch von den Trägern der öffentliche Belange vorgebracht worden. Insbesondere wurde von vielen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen, wonach Schutzgebietsfeststellung wieder aufgehoben werden können, sofern sachliche Gründe vorliegen. Diese Gründe sind bislang nicht vorgetragen worden und sie liegen auch aus Sicht der GALiN nicht vor.
Erschreckend ist für mich aber auch gewesen, wie mit den Einwendungen der Bürgerinnen und Bürgern bzw. Institutionen umgegangen wird. Kreis, Land, Naturschutzverbände aber auch Einzelpersonen äußern z.T. erhebliche Bedenken, vermissen eine sorgfältige Abwägung oder bitten um rechtliche Prüfung einzelner Tatbestände. Leider wird zum größten Teil im beiliegenden Sachverhalt wenig bis gar nicht auf vorgetragene Bedenken eingegangen. So setzt sich z. B. die Untere Naturschutzbehörde sehr ausführlich mit dem Argument der Satzungsgegner auseinander, die Bürger würden bei bestehender Baumschutzsatzung zu Präventivmassnahmen greifen. Auf die Gegenargumentation, dass zukünftig die Bürger auf Grund der Aufhebung Fällaktionen durchführen könnten und die Präventivmassnahmen besonders Bäume treffen könnten, die den Schutzstatus nach dem Landesnaturschutzgesetz (landschaftsbestimmende und ortsbildprägende Einzelbäume) wird in der Stellungnahme der Verwaltung mit keinem Wort eingegangen.
Wenn man übrigens der Logik des CDU-Antrages zur Aufhebung der Baumschutz folgt, fragt man sich wirklich, warum wir in unserem Land so schrecklich viele Bestimmungen zum Bau- und Planungsrecht haben. Schließlich kann man doch davon ausgehen, dass alle immer an das Gemeinwohl denken und die Stadt selbst wird als Planungsbehörde schon wissen, was am Besten für ihre Bürger ist.
Die Fraktion der Grün-Alternativen Liste wird der Aufhebungssatzung nicht zustimmen. Zum einen, weil damit eine wichtige Errungenschaft des Umweltschutzes wieder aufgegeben wird. Und zum anderen, weil die bislang durch die Baumschutzsatzung vorgeschriebenen Ersatzanpflanzungen zukünftig ersatzlos entfallen. Und das ist eigentlich die viel größere Tragweite der jetzigen Entscheidung, da damit bei Fällaktionen kein Ausgleich mehr geschaffen werden muss.
Wir werden heute die Abschaffung der Baumschutzsatzung nicht aufhalten können. Leider. Deswegen möchte ich mit den Worten von Wilhelm Busch schließen, der mal sagte
Er musste erst mit dem Kopf gegen die Bäume rennen, ehe er merkte, dass er auf dem Holzweg war.
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