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Letzte Änderung
22.01.2007

Bebauungsplan 170

Anette Reinders
Stadtvertretung 24.02.2004 – TOP 14 Bebauungsplan 170
Es gilt das gesprochene Wort!
 

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir befassen uns heute mit einer unendlichen Geschichte, auch wenn dies aus den beigefügten Unterlagen leider nicht ersichtlich wird. Denn weder werden die Stadtvertreter über die Historie dieser Angelegenheit informiert noch geht aus den Plänen hervor, was es mit dem Wegerecht südlich des Gebietes 7b auf sich hat oder wo sich z.B. das Flurstück 124/2 befindet.

Es geht um den Bebauungsplan 170, der im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Norderstedt-Mitte 1986 von der Stadtvertretung beschlossen wurde. 1988 beschließt die Stadtvertretung, ein Änderungsverfahren einzuleiten mit dem Ziel, die Baurechte aus dem Gebiet 24 herauszunehmen. Daraufhin wird 1989 die frühzeitige Bürgerbeteilung durchgeführt. Anschließend passiert erst mal lange Zeit gar nichts, bis die Stadtvertretung 1992 erneut beschließt, dass das die B-Planänderung vorgenommen werden soll. 1993 wird daraufhin das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen. Dann geschah mit Ausnahme der Rahmenplanfortschreibung 1994, die ebenfalls den Wegfall der Baurechte enthielt, bis zur Jahrtausendwende gar nichts mehr.

Im Jahre 2002 beschließt der Planungsausschuss, die Änderungen auf die Flurstücke 124/2 und 122/2 zu reduzieren. Damit bleiben die Baurechte in dem Gebiet 24 erhalten. Heute liegt der Stadtvertretung nunmehr eine Vorlage aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vor, wonach das gesamte Änderungsverfahren eingestellt werden soll.

Soweit zum historischen Ablauf, doch nun noch einiges zum Hintergrund dieser Angelegenheit. Wie allgemein bekannt sein dürfte, wurde im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme der neue Stadtteil Norderstedt-Mitte geschaffen. Im Entwicklungsgebiet lagen zum größten Teil Flächen, die bislang als Erdbeerfelder genutzt wurden, aber es traf auch Grundstücke z.B. am Friedrichsgaber Weg, die bereits bebaut waren. Nun sind ja die meisten Grundstückseigentümer froh und glücklich, wenn ihr Gartenland aufgewertet wird, aber eben nicht alle. Ein einsamer Bürger wehrte sich gegen die Baurechte in seinem Grundstück, da er nicht bauen wollte und weder bereit noch in der Lage war, die nun geforderten Ausgleichsbeträge zu bezahlen. Die Politiker, zumindest die Mehrheit der Stadtvertretung, war auch bereit, seinem Wunsch nachzukommen, die Baurechte und auch die Wegerechte für einen Fußweg zwischen dem Frans-Hals-Ring und dem Friedrichsgaber Weg aus dem B-Plan herauszunehmen.

Die B-Planänderung wurde also eingeleitet, und ich behaupte mal, wenn das damals so rasant betrieben worden wäre wie die letzte B-Planänderung am Gästehaus, (die im Übrigen auch nur das Ziel hatten, den Wünschen eines einzelnen Bürgers zu entsprechen) würde heute kein Hahn mehr danach krähen. Doch bald darauf kam die Sache ins Stocken, denn Verwaltung, EgNo und Arbeitsgruppe Norderstedt-Mitte hatten eigentlich kein Interesse, den Beschluss der Politik umzusetzen. Schließlich wollten sie kein ungeplantes Biotop im verklinkerten Norderstedt-Mitte, und außerdem war die Verwaltung zwar an anderer Stelle, wie z. B wenige Meter weiter am Hainholz, bereit auf Baurechte zu verzichten, aber hier eben nicht. Auch andere Lösungen, wie beispielsweise eine Reduzierung der Ausgleichsbeträge oder grundbuchliche Vereinbarungen wurden nicht gesucht.

Wir haben uns nun im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr mehrfach mit der Angelegenheit befasst, es wurden Stellungnahmen des Innenministeriums und Rechtsgutachten eingeholt. Dabei hat insbesondere das Rechtsgutachten deutlich gemacht, dass es für eine Beschlussfassung im Sinne des damaligen Aufstellungsbeschluss einer Begründung zugunsten des Allgemeinwohl und nicht zugunsten eines einzelnen Bürgers hätte geben müssen. Die Beschlussfassungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre liegen weit von meiner Zeit. Es wundert mich allerdings schon, dass es über 15 Jahre braucht, bis man als Volksvertreter mal erfährt, dass man so nicht hätte beschließen dürfen.

Besonders bitter ist, dass die ganze Angelegenheit zu Lasten eines Bürgers geht, der vielleicht damals noch ganze andere Wege hätte beschreiten können, in dem er beispielweise gegen den B-Plan geklagt hätte. Leider wurden auch im Ausschuss weitere Vorschläge des Gutachters, wie beispielsweise die Schaffung einer privaten Ausgleichsfläche zur Lösung der Situation nicht aufgegriffen, sondern es wurde schnellstmöglich zur Abstimmung geschritten. Die Sache soll vom Tisch, damit die Entwicklungsmaßnahme nun endlich zum Abschluss gebracht werden kann.

Auch die GALiN ist dafür, dass die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen wird. Allerdings kann es in unseren Augen nicht angehen, dass ein Bürger nun Im Regen stehen gelassen wird, nachdem er jahrelang im guten Glauben gelassen worden ist, alles würde sich zur seiner Zufriedenheit regeln. Wir werden deshalb der Einstellung des Änderungsverfahren nicht zustimmen – nicht, weil uns die Argumentation des Gutachters zur rechtlichen Beurteilung nicht einleuchtend ist, sondern weil die Folgen von fehlerhaften Verwaltungshandeln jetzt allein der Bürger zu tragen hat.

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