Antrag der GALiN vom 03.03.08
Sitzung des Kulturwerkausschusses am 03. März 2008
TOP 5: Kulturwerk am See - Vorlage B 08/0063
Sehr geehrter Herr Voß,
zu der o.g. Vorlage stellen wir folgenden Änderungs- und Ergänzungsantrag:
1. Die Stadtpark Norderstedt GmbH baut das ehemalige Kalksandsteinwerk Potenberg zu einem Kulturwerk aus und betreibt das Kulturwerk mit Hilfe eines Objektmanagers in Anlehnung an das vorgelegte Konzept.
2. Der Eigenbetrieb Kulturwerk überprüft den tatsächlichen eigenen Raumbedarf, insbesondere für die Musikschule und die Verwaltung des Eigenbetriebs. Der tatsächliche Raumbedarf wird dem Eigenbetrieb als Dauermieter von der Stadtpark Norderstedt GmbH zur Verfügung gestellt.
3. Im seeseitigen, flacheren Teil des Baus wird die Ansiedlung von zwei bis drei gewerblichen Kleinbetrieben, darunter ein Café und eine Kunstgalerie, angestrebt.
4. Die Investitionskostenzuschüsse lt. Vorlage B08/0063 werden (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung) der Stadtpark Norderstedt GmbH zur Verfügung gestellt. Die Wirtschaftspläne der Stadtpark Norderstedt GmbH, des Eigenbetriebs Kulturwerk und der städtische Nachtrag sind entsprechend zu korrigieren.
5. Die Beschlüsse erfolgen zu Ziff. 1 4 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung und den Aufsichtsrat der Stadtpark Norderstedt GmbH.
Begründung:
Die GALIN-Fraktion begrüßt im Grundsatz den Bau des Kulturwerkes am See. Der Betrieb dieser im Einzugsgebiet Norderstedts einzigartigen Kulturstätte sollte möglichst weit über das bisherige Spektrum der Kulturschaffenden in unserer Stadt für Konzerte, Theater, Aufführungen, Ausstellungen hinausragen. Von nicht-organisierten Jugendgruppen über die anerkannten Kulturträger bis zu künstlerischen Highlights der Extraklasse des SHMF, wie sie in Hamburg an mehreren Standorten außerhalb der Laeiszhalle angeboten werden. Eine einseitige, schwerpunktmäßige Nutzung durch den Eigenbetrieb Kulturwerke wird der Inspiration und Innovation, die dieser besondere Bau auslöst, nicht gerecht.
Darüber hinaus könnte der Bau während der Landesgartenschau auch als Blumenhalle für Veranstaltungen genutzt und die „Wippe“ dadurch überflüssig werden.
Da die Stadtpark Norderstedt GmbH auch nach Beendigung der Landesgartenschau bestehen bleiben soll, erscheint es zweckmäßig, die Stadtpark GmbH mit dieser Aufgabe zu betrauen und entsprechende Synergieeffekte zu nutzen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
GALiN Fraktion
Maren Plaschnick