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Letzte Änderung
02.12.2010

Änderungsantrag Sportförderrichtlinien

Änderungsantrag 'Sportförderrichtlinien'

An die Vorsitzende des

Ausschusses für Schule & Sport

Frau Ruth Weidler

im Hause

Norderstedt, 23.11.2010-cm

Sitzung des Ausschusses für Schule & Sport am 01.12.2010

TOP 4 Sportförderrichtlinien – Antrag der CDU Fraktion

Sehr geehrte Frau Weidler,

sehr geehrte Damen und Herren,

zu o.g. TOP stellt die GALiN Fraktion folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag:

Der TOP wird verschoben.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Auswirkungen die vom Bund geplanten Neuregelungen des SGB II auf die städtischen Sportförderrichtlinien haben werden.

Begründung:

Bereits zum 1. Januar 2011 sollen neu und transparent berechnete individuelle Rechtsansprüche für Arbeitsuchende im SGB II und ihre Kinder in Kraft treten. Ein Baustein dieser Neuregelungen ist das sog. „Bildungspaket“, das vielfältige Maßnahmen vorrangig für Kinder und Jugendliche beinhaltet. Auf der homepage des BMAS heißt es dazu:

„Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Teilhabebudget für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote, mit dem sie endlich mitmachen können. Das Jobcenter stellt jedem Kind personengebundene Gutscheine zur Verfügung, die hilfebedürftige Familien für Musikunterricht, außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, vergleichbaren Kursen kultureller Jugendbildung oder für die Teilnahme an Freizeiten einlösen können. Die Angebote orientieren sich an den Inhalten der Jugendarbeit des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vereine rechnen die Gutscheine dann mit dem Jobcenter ab.“

Nach Ansicht der GALiN Fraktion gibt es im Bereich der Abrechnungsmodalitäten Verein/Stadt (Basis Sozialpass) sowie Verein/Jobcenter (Basis Leistungsvereinbarung nebst Gutschein) dringenden Klärungsbedarf.

GALiN Fraktion

gez. Ingrid Betzner-Lunding

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