Anette Reinders
Stadtvertretung 12.12.2006 TOP 11 und 12
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt
Sachgebietszuweisung zu Dezernenten
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Aus zwei mach drei so kann man in Kurzform die Quintessenz des vorliegenden Antrages unseres Oberbürgermeisters zur Schaffung einer neuen Wahlbeamtenstelle beschreiben. Dabei wollte der Oberbürgermeister noch bei der Neubesetzung des Stelle des Baudezernenten im Jahre 2001 ganz auf die Stadträte verzichten.
Eine Begründung kann man dem Sachverhalt nicht entnehmen. Dort steht nur lapidar etwas von „erfolgten und auch in Zukunft zu erwartenden Veränderungen“. Ansonsten wird auf die Rechtslage verwiesen, wonach wir aufgrund unserer Einwohnerzahlen drei Wahlbeamte als Stadträte bestellen können.
Im Zusammenhang mit der Übernahme von Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde Ellerau war allerdings sehr deutlich zu vernehmen, warum und wofür diese 4. Dezernentenstelle benötigt wird. Es handelt sich um einen Versorgungsposten für den Bürgermeister der Gemeinde Ellerau, den unser Oberbürgermeister als Mitgift in die Ehe mit Ellerau einbringen. Wie zu vernehmen war, soll diese Stelle mit Zustimmung des Innenministers gar nicht ausgeschrieben werden, sondern direkt mit dem Wunschkandidaten Torsten Thormählen besetzt werden. Wir erinnern uns an die letzte Sitzung der Stadtvertretung: damals hat die Mehrheit dieses Hauses den Antrag des SPD-Fraktion abgelehnt, auf die Ausschreibung der bestehenden Stadtratsposten zu verzichten. Welch ein aberwitziges Theater!
Wie schon eingangs erwähnt, fehlt dem Antrag sowohl eine nachvollziehbare Begründung als auch eine genaue Analyse der Ist-Situation. Allgemeine Formulierungen wie „immer mehr Aufgaben“ und „Kapazitätsgrenzen“ dürften in der heutigen Zeit als Begründung für die Neuschaffung von zwei Stellen der Dezernent braucht ja auch noch eine Sekretärin nicht ausreichend sein. Im Übrigen ist aus meiner Sicht in der letzten Zeit feststellbar, dass immer mehr Aufgaben in stadteigene Gesellschaften verlagert wurden, so dass man sich eher fragen muss, ob bestimmte Dezernenten vielleicht deshalb zu wenig Zeit für ihr Hauptamt haben, weil sie im Nebenjob, z.B. als Geschäftsführer von städtischen Gesellschaften schon vollends auslastet sind.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf den nächsten TOP ganz erhellend. Dort werden nämlich die Dezernatsaufteilungen festgelegt. Liest man sich den Sachverhalt durch, so scheint es nur eine Begründung für die Neuaufteilung der Dezernate zu geben. Die Abteilung Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist inzwischen so bedeutend, dass sie ein Amt werden muss und direkt dem Bürgermeister unterstellt wird. Nun warten wir nur noch drauf, dass der bisherige Abteilungsleiter zum Amtsleiter befördert wird und 3 Gehaltsstufen mehr erhält. Das Prinzip kennen wir ja vom Bürgermeister der Gemeinde Ellerau.
Nach den bisherigen Diskussionen um die Person des 1. Stadtrates, Dr. Harald Freter, wundert einen schon gar nichts mehr. So muss der Dezernent nicht nur die Feuerwehr (bisher im Ordnungsamt) sondern auch das Amt für Gebäudewirtschaft abgeben. Letzteres werden vermutlich besonders die Schulen bedauern, weil sie jetzt wieder mit zwei Dezernaten zu tun haben werden.
Beim 2. Stadtrat fällt auf, dass die städtischen Gesellschaften EGNO und Stadtpark Norderstedt GmbH neuerdings Teil des Verwaltungsgliederungsplanes der Stadt Norderstedt sind. Konsequenterweise sollte man deshalb eher darüber nachdenken, ob sich nicht die meisten Aufgaben dieser Gesellschaften besser unter dem Dach der Stadtverwaltung bewältigen lassen.
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Ehrenamtes sind zumindest beim Verwaltungsgliederungsplan stark eingeschränkt. Nach § 65 Abs. 3 GO legt der Bürgermeister „seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Sachgebietszuweisung an die Stadträtinnen und Stadträte sowie Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgliederung und/oder der Sachgebietszuweisung an die Stadträtinnen und Stadträte der Stadtvertretung vor. Diese kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Stadtvertreterinnen und -vertreter. Widerspricht die Stadtvertretung dem Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, so hat diese oder dieser der Stadtvertretung einen neuen Vorschlag vorzulegen.“
Die GALiN-Fraktion beantragt heute, dem Vorschlag des Oberbürgermeister zu widersprechen. Wir halten den vorgelegten Verwaltungsgliederungsplan für nicht sachgerecht und fordern den Oberbürgermeister auf, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der effiziente Verwaltungsstrukturen und keine Schaffung von neuen Leitungspositionen vorsieht.
Bei der Schaffung einer neuen Wahlbeamtenstelle ist immerhin das Ehrenamt noch gefragt. Eine weitere Stadtratsstelle ist aus unserer Sicht überflüssig und verursacht nur unnötige Kosten. Wir werden deshalb dieser Vorlage nicht zustimmen.
"Kleinlebewesen vermehren sich durch Zellteilung, Bürokraten durch Arbeitsteilung," meinte einst Jerry Lewis. Die Stadt Norderstedt braucht effiziente und kostengünstige Strukturen im Rathaus und keinen aufgeblähten Verwaltungsapparat.
Vielen Dank.