Anfrage an die Werkleitung im Stadtwerkeausschuss am 23.02.2011
Vertrag mit der FH Lübeck zum Thema Smart Metering
Sachverhalt
Geistiges Eigentum (Patente) kann einen erkennbaren wirtschaftlichen Wert darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Patente technische Bereiche mit großem Wachstumspotenzial schützen und sie zudem, wie von Herrn Weirich angedeutet, breit anwendbare Grundlagen abdecken. Während in der Vergangenheit der Auftraggeber eines Forschungsauftrages in der Regel Eigentumsrechte an den im Projekt entwickelten Patenten hatte, stellen sich die Hochschulen hier in letzter Zeit stärker auf.
Wie sind in den betreffenden Verträgen Eigentum und Nutzung der Patente vereinbart?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Lunding