Anfrage an die Werkleitung im Stadtwerkeausschuss am 23.02.2011
Realisierung der Datenschutzrechtlichen Anforderungen im neuen Gezeitentarif
Sachverhalt
Im Rahmen der Einführung von Smart Metering und der damit verbundenen Stromtarife ist inhärent der Austausch persönlicher Daten notwendig, die dem Risiko eines Missbrauchs unterliegen. Eine lückenhafte Umsetzung des Datenschutzes würde die Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen deutlich herabsetzen. In diesem Zusammenhang gibt es u.a. Anforderungen
• aus dem Landesdatenschutzgesetz u.a. §21
• von der Bundesnetzagentur
• aus dem Bundesdatenschutzgesetz.
Fragen
- Wie hat die Werkleitung diese Anforderungen in den neuen Tarifverträgen umgesetzt?
- Welche Maßnahmen sind getroffen worden, um den unrechtmäßigen Zugriff auf die Daten zu verhindern?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Lunding