Jugendhilfeausschuss am 24.06.2010 - TOP 6 Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt vom 16.07.2009 Vorlage B 10/0283 - Änderungsantrag
Sehr geehrter Herr Murmann,
zu o.g. TOP stellen wir folgenden Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag zu den Betreuungsgebühren wird wie folgt geändert:
„§ 8 Nr. 1 Satz 3 wird gestrichen
Die Änderung soll rückwirkend zum 01.08.2010 optional am 01.10.2010 unter der Voraussetzung in Kraft treten, dass der Landtag des Landes Schleswig-Holstein beschließt, die einkommensunabhängige Landesförderung von Elternbeiträgen im letzten Jahr vor der Einschulung gemäß §25 Abs. 4 und 5 KitaG SH ersatzlos zu streichen.“
Begründung:
Mit Einräumung der Option 01.10.2010 ermöglicht der Jugendhilfeausschuss ein zeitlich geordnetes Anhörungsverfahren der Eltern- und Kitabeiräte in Norderstedt. Mit dem Termin 01.10.2010 soll die Verwaltung vordringlich in die Lage versetzt werden, die vom Land überkompensierten Zuschüsse aus der Gebührenbefreiung beim Kreis Segeberg im Sinne der Konnexität einzufordern.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
GALiN Fraktion
Christine Müller Dagmar Gutzeit