Änderungsantrag zu Vorlage B 10/ 0169
Allgemeine Geschäftsbedingungen Musikschule TOP 6
Beschlussvorschlag
Die in der Präambel der AGB der Musikschule genannten Ziele bleiben auf die ursprünglichen Aufgaben begrenzt. Der Text wird entsprechend angepasst:
„Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung im Kulturamt der Stadt Norderstedt. Sie nimmt Aufgaben der Musikerziehung und -ausbildung (Bildungsauftrag) wahr.
Ziele der Musikschule sind die
- musikalische und ästhetische Förderung
- Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren
- Begabtenförderung
- Förderung und Integration von Menschen mit Behinderung
- Erprobung von Aufführungspraxis
Das Angebot der Musikschule gliedert sich in Unterricht/ Kurse/ Ensemblearbeit/ Projekte. Die Musikschule erfüllt Aufgaben der instrumentalen/ vokalen Musikerziehung, die die allgemeinbildende Schule nicht leisten kann. Durch die Verschiedenheit ihrer Unterrichtsformen (Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht) kann sie einen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Unterricht anbieten.
Sie steht allen Bevölkerungsgruppen offen, bevorzugt jedoch Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit anderen Bildungsträgern, wie Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen, macht sie ihr breitgefächertes Angebot darüber hinaus einer großen Zahl von Kindern und Jugendlichen zugänglich.“
Begründung:
Die musikalische Bildung und Erziehung ist ein wichtiger Bestandteil für die charakterliche, intellektuelle und soziale Prägung von Kindern und Jugendlichen. Die Musikschule als eine hoch subventionierte Bildungseinrichtung der Stadt Norderstedt leistet hier eine hervorragende Arbeit. Eine (versteckte) verstärkte Orientierung hin zu einer Musik- und Theaterakademie für Erwachsene als Vorstufe zur Musikhochschule ist von uns derzeit, auch aus Kostengründen, nicht beabsichtigt.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
GALiN Fraktion
gez. Maren Plaschnick
i.A. Christine Müller
Fraktionssekretärin