Sitzung des JHA am 10.09.09 TOP 8
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Sehr geehrter Herr Murmann,
zur Kindertagesstättenbedarfsplanung stellt die GALiN-Fraktion folgenden Antrag:
Festlegung der Versorgungsquote der U3-Kinder:
In Norderstedt sollen mindestens 40 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Platz in einer Krippe oder Tagespflegestelle erhalten können. 30 Prozent des Bedarfes sind über Krippenplätze sicher zu stellen.
Festlegung der Versorgungsquote für Schulkinder
In Norderstedt sollen 30 Prozent der Schulkinder mit einem Hortplatz versorgt werden.
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung am 28.05.09 beauftragt, die Kindertagesstättenbedarfsplanung der veränderten Nachfrage anzupassen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung nur bedingt nachkommen, in dem lediglich die Versorgungsquote im Krippenbereich analog des Rechtsanspruches angehoben wurde. Die erhebliche Nachfrage im Hortbereich wurde ignoriert und die alte Versorgungsquote wurde fortgeschrieben.
Aus Sicht der GALiN macht eine Kindertagesstättenbedarfsplanung nur Sinn, wenn der aktuelle Bedarf in unserer Stadt zur Grundlagen der Planung gemacht wird. Das bedeutet für den Krippenbereich, dass wir perspektivisch mehr Plätze benötigen als sie der Rechtsanspruch vorsieht, denn wie die Verwaltung richtig darlegt es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage im städtischen Bereich wesentlich höher ist als im ländlichen Bereich. Es ist seit Jahren bekannt, dass viele Eltern nur deshalb einen Platz bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen, weil sie keinen Krippenplatz erhalten können. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bedeutet aber, dass die Stadt den Eltern die Möglichkeit geben muss, tatsächlich wählen zu können. Um den steigenden Bedarf an Krippenplätzen befriedigen zu können, sollte deshalb die Versorgungsquote im Tagepflegestellenbereich zunächst gedeckelt werden.
Im Hortbereich ist der JHA seit Jahren mit der Situation konfrontiert, dass die Nachfrage den Bedarf bei weitem überschreitet. Hier wurde die Verwaltung mehrfach aufgefordert, Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die GALiN erwartet, dass nunmehr der politische Wille endlich umgesetzt wird und eine Umsetzungsplanung für den hohen Bedarf an Hortplätzen erfolgt. Dazu gehört auch, dass Versorgungsziele festgeschrieben werden, die der Nachfrage entsprechen.
Das KiTaG sieht in § 1 Abs. 1 und 2 vor, dass in Kindertagesstätten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gefördert werden. Eine Begrenzung der Betreuung auf Grundschulkinder ist deshalb nach GALiN nicht statthaft. Es muss in unseren Horten und anderen Betreuungseinrichtungen von Schulkindern auch möglich sein, Kinder zu betreuen, die nicht mehr die Grundschule besuchen.
Im Übrigen wird angeregt, den Abgleich der Wartelisten von städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen einzustellen. Wie die Verwaltung richtig schreibt, haben diese Listen keinerlei Aussagekraft. Hier werden nur unnötige Kapazitäten bei der Verwaltung und bei den freien Trägern gebunden. Eine Sozialplanung erfolgt anhand von anderen Kriterien. In Hinblick auf den Rechtsanspruch sind Wartelisten ebenfalls wenig hilfreich, weil Eltern nicht gezwungen werden können, ihre Kinder bereits weit im Voraus anzumelden, damit sie zum Stichtag einen Platz erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Reinders