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Letzte Änderung
06.07.2009

Sozialpass

Antrag im Sozialausschuss am 18.06.2009:

„Einführung des Sozialpasses in Norderstedt“

Sehr geehrte Frau Algier,

in Ergänzung des von der SPD gestellten Antrages vom 29.05.2009 (Vorlage B 09/ 0266, vormals Vorlage A 08/0352 vom 25.09.2008) regen wir an, den Personenkreis der Berechtigten für den Sozialpass gemäß folgender Umstände zu erweitern:

Alle Geringverdiener nach EU-Definition sollen in den Genuss des Norderstedter Sozialpasses kommen. Als Geringverdiener werden nach EU-Definition Menschen bezeichnet, deren verfügbares Einkommen bzw. Arbeitsentgelt auf den Monat bezogen nur 60% des Durchschnittseinkommens beträgt. Das Durchschnittseinkommen beträgt derzeit nach Auskunft des DRV Bund etwa € 30.000.- Die Armutsgrenze beträgt demnach in Deutschland € 18.000.- jährlich, monatlich also € 1500.- brutto für einen Ein-Personen-Haushalt.

Demzufolge sind auch

• Familien mit geringem Gesamteinkommen

• Alleinerziehende und deren Kinder

• Rentner

• Schüler / Azubi/ Studenten und/ oder Bafög-Bezieher

• Wohngeldbezieher

in den Personenkreis der Geringverdiener/Niedriglöhner über den bereits von der SPD vorgeschlagenen Personenkreis hinaus zu berücksichtigen.

Der Nachweis zum Erhalt des Sozialpasses ist in geeigneter Form nachzuweisen. (Schüler-/ Studentenausweis, Bafög-Bescheid, Wohngeld-Bescheid, Lohnabrechnung o.ä.).

Analog der Diskussion von Ende 2008 ist der Sozialpass auch für folgende Bereiche nutzbar zu machen:

• Verwaltungsgebühren

• Strom

• Telefon

• Theater/ Kultur/ Museen

• Sportvereinsbeiträge

• Sonstiges

Für die GALiN-Fraktion

Dagmar Gutzeit

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