Antrag im Sozialausschuss am 18.06.2009:
„Einführung des Sozialpasses in Norderstedt“
Sehr geehrte Frau Algier,
in Ergänzung des von der SPD gestellten Antrages vom 29.05.2009 (Vorlage B 09/ 0266, vormals Vorlage A 08/0352 vom 25.09.2008) regen wir an, den Personenkreis der Berechtigten für den Sozialpass gemäß folgender Umstände zu erweitern:
Alle Geringverdiener nach EU-Definition sollen in den Genuss des Norderstedter Sozialpasses kommen. Als Geringverdiener werden nach EU-Definition Menschen bezeichnet, deren verfügbares Einkommen bzw. Arbeitsentgelt auf den Monat bezogen nur 60% des Durchschnittseinkommens beträgt. Das Durchschnittseinkommen beträgt derzeit nach Auskunft des DRV Bund etwa € 30.000.- Die Armutsgrenze beträgt demnach in Deutschland € 18.000.- jährlich, monatlich also € 1500.- brutto für einen Ein-Personen-Haushalt.
Demzufolge sind auch
• Familien mit geringem Gesamteinkommen
• Alleinerziehende und deren Kinder
• Rentner
• Schüler / Azubi/ Studenten und/ oder Bafög-Bezieher
• Wohngeldbezieher
in den Personenkreis der Geringverdiener/Niedriglöhner über den bereits von der SPD vorgeschlagenen Personenkreis hinaus zu berücksichtigen.
Der Nachweis zum Erhalt des Sozialpasses ist in geeigneter Form nachzuweisen. (Schüler-/ Studentenausweis, Bafög-Bescheid, Wohngeld-Bescheid, Lohnabrechnung o.ä.).
Analog der Diskussion von Ende 2008 ist der Sozialpass auch für folgende Bereiche nutzbar zu machen:
• Verwaltungsgebühren
• Strom
• Telefon
• Theater/ Kultur/ Museen
• Sportvereinsbeiträge
• Sonstiges
Für die GALiN-Fraktion
Dagmar Gutzeit