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Letzte Änderung
10.06.2009

Stellvertreter Jugendhilfeausschuss

Sitzung der Stadtvertretung am 09.06.09 (Antrag sollte ursprünglich in der ausgefallenen Mai-Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden). Unser Antrag wurde am 09.06.09 formgerecht beschlossen.

Sehr geehrte Frau Oehme,

bitte nehmen Sie folgenden Antrag der GALiN-Fraktion auf die Tagesordnung der Stadtvertretersitzung am 19. Mai 2009:

Beschlussvorschlag:

Die Jugendamtssatzung, hier 2. Nachtragssatzung mit Inkrafttreten vom 12.02.2009, wird wie folgt geändert:

„§ 4 Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

(..)

Abs. (3) Für die Gesamtheit der Ausschussmitglieder nach Abs. 1 Nr. 1 werden neun stellvertretende Mitglieder gewählt. Für die Vertretung gilt § 7 Abs. 4 Satz 5 der Hauptsatzung entsprechend. Für jedes Ausschussmitglied nach Abs. 1 Nr. 2 und 3 und nach Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4 wird für den Verhinderungsfall eine persönliche Stellvertretung gewählt.“

Begründung:

Mit der Installation von Stellvertreter/innen der beratenden Mitglieder bleiben in deren Verhinderungsfall die Interessen der Kreiselternvertretung, der ausländischen Einwohner/innen und der Fraktionen im Jugendhilfeausschuss durchgängig und zuverlässig gewahrt.

Diese Maßnahme ist kostenneutral, da die Stellvertreter/innen nur im Verhinderungsfall des ordentlichen Mitgliedes tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

GALiN-Fraktion

Anette Reinders

Fraktionsvorsitzende

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