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Letzte Änderung
16.03.2009

Schulentwicklung
Anette Reinders

Stadtvertretung 10.03.09 TOP 6 Bürgerbegehren

Es gilt das gesprochene Wort!

________________________________________

Bürgerentscheid § 16 g Satz 1 Gemeindeordnung

Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Kommentar Bracker/Dehn

Ein Bürgerentscheid kann auf zwei Wegen zustande kommen, nämlich entweder auf Initiative der Gemeindevertretung oder im Wege des Bürgerbegehrens. Der Fall, dass der Bürgerentscheid durch Beschluss der Gemeindevertretung zustande kommt, tritt relativ selten ein. Er ist dann denkbar, wenn sich die Gemeindevertretung selbst in der Sache für überfordert hält, weil eine große Anzahl von Bürgern von einer bestimmten Angelegenheit in besonderer Weise betroffen ist.

Die GALiN ist nicht der Auffassung, dass die Stadtvertretung überfordert ist, eine Beschlussfassung vorzunehmen. Es gibt unterschiedliche politische Auffassung über die Zukunft der Schulentwicklung in Norderstedt – das kommt öfters vor, ohne dass gleich ein Bürgerentscheid durchgeführt ist.

Grundsätzlich spricht sich die GALiN auch für plebiszitäre Elemente in der Politik aus. Allerdings sieht die GALiN derzeit keine Notwendigkeit für einen Bürgerentscheid, da bereits eine umfassende Befragung der zukünftigen Eltern vorgenommen wurde, die Anhaltspunkte für eine Entscheidungsfindung gegeben haben. Ein Grossteil der Norderstedter Bürgerinnen und Bürger ist ohnehin nicht von der Schulpolitik betroffen.

Letztendlich werden weder ein Beschluss der Stadtvertretung noch ein Bürgerentscheid die Schulentwicklung in den nächsten Jahren bestimmen sondern die zukünftigen Elterngenerationen.

Bürgerbegehren § 16 g Satz 3

Über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben können die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerbescheid beantragen (Bürgerbegehren).

Selbstverständlich ist es das Recht der Bürgerinnen und Bürger, ihre demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten nach der Gemeindeordnung zu nutzen. Die GALiN bedauert allerdings, dass die Auseinandersetzung in vielen Punkten inzwischen die sachliche Ebene verlassen hat. Es ist wenig hilfreich, Ängste bei den Eltern zu schüren und mit polemischen Attacken von der eigentlichen inhaltlichen Diskussion abzulenken.

Die GALiN ist gerne bereit, in Gesprächen mit Eltern, Lehrern und Schüler/innen die Beweggründe für den Beschluss in der Stadtvertretung am 03.02.09 zu erläutern.

Inhaltliche Position der GALiN

1. Die GALiN ist der Auffassung, dass die Gemeinschaftsschule die Schulform der Zukunft ist, da sie den Bildungsweg lange offen hält und alle Bildungsabschlüsse bis zum Abitur ermöglicht. Dies wird auch von immer mehr Eltern gesehen, wie die Anmeldezahlen im Land Schleswig-Holstein im letzten Schuljahr deutlich machten.

2. Die Regionalschule ist eine Bildungssackgasse, da sie weiterhin zwischen Hauptschule und Realschule differenziert. Hier geht es nicht darum, Schüler/innen ganzheitlich zu fördern, sondern eine Einteilung der Kinder vorzunehmen. Damit wird das bisherige Bildungssystem konserviert und die Chance verpasst, neue Wege zu gehen.

3. Die derzeitige Schulentwicklungsplanung betrifft nicht die jetzigen Schülerinnen und Schülern in den weiterführenden Schulen sondern die zukünftigen Generationen. Alle Kinder (und ihre Eltern), die bereits eine Haupt- oder Realschule besuchen, sind von den Entscheidungen nicht betroffen, da sie ihre Schullaufbahn in der gewählten Schule beenden werden. Die neuen Schulform werden „von unten“, d.h. mit den neuen 5. Klassen aufgebaut.

4. Was ändert sich für die vom Beschluss der Stadtvertretung betroffenen Schulen?

a) Für die Realschule Garstedt ändert sich grundsätzlich nichts – sie wird, wie von Eltern und Lehrern gewünscht, zur Regionalschule umgewandelt. Es erfolgt eine Zusammenlegung mit der Hauptschule Falkenberg am bisherigen Standort Aurikelstieg. Dabei soll nach Möglichkeit das Konzept einer gebundenen Ganztagsschule umgesetzt werden.

b) Die Hauptschule Falkenberg wird ebenfalls dem Eltern- und Lehrerwunsch entsprechend in eine Regionalschule umgewandelt. Allerdings soll der bisherige Standort aufgegeben werden und eine Zusammenlegung mit der Realschule Garstedt erfolgen.

c) Für die Realschule Friedrichsgabe hat der Beschluss der Stadtvertretung eine Veränderung zur Folge, denn statt der gewünschten Regionalschule soll eine Gemeinschaftsschule eingerichtet werden. Die GALiN ist der Auffassung, dass es keinen Bedarf für eine weitere Regionalschule in Norderstedt gibt. Insofern ließ es sich nicht vermeiden, eine Entscheidung gegen den Wunsch der Schulkonferenz zu treffen.

5. Was bedeutet dieser Beschluss für die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler?

a) Für die Eltern, deren Kinder jetzt bereits die betroffenen Schulen besuchen, ändert sich gar nichts. Sie werden die eingeschlagenen Schullaufbahnen an diesen Standorten beenden.

b) Für die Eltern der künftigen Generationen wird sich das Schulangebot in Norderstedt spätestens ab dem Schuljahr 2010 verbessern. Damit kann dem hohen Nachfragedruck nach Plätzen an einer Gemeinschaftsschule endlich entsprochen werden. Schon heute besteht bei der einzigen Gesamtschule in der Stadt ein Nachfragebedarf, der das Angebot um fast 100 Prozent übersteigt. Der Bedarf an Gemeinschaftsschulen in Norderstedt ist also vorhanden – es fehlt das Angebot!

6. Inhaltlich hält die GALiN an dem Beschluss vom 03.02.09 fest. Es ist Aufgabe der Stadtvertretung Beschlüsse für die Zukunftsgestaltung der Stadt zu treffen. Die Kritik der Eltern, die Vorstellungen der Fraktionen GALiN, SPD und Linke seien nicht ausreichend kommuniziert worden, kann von uns größtenteils nicht nachvollzogen werden. Alle Schulen wissen seit ca. zwei Jahren, dass die Umwandlung zu Regional- und Gemeinschaftsschulen vorgesehen ist. Es haben umfassende Beteiligungsverfahren stattgefunden, in denen die Schulkonferenzen ihre Wünsche einbringen konnten. Beteiligung heißt nicht, dass diese Wünsche 1:1 umgesetzt werden können und müssen.

Nach der erneuten Befassung mit diesem Thema in der Stadtvertretung Anfang November 2008 wurden die Realschule und Hauptschule Friedrichsgabe sowie die Hauptschule Falkenberg nochmals angehört.

Leider hat es bei der Einbeziehung der Realschule Garstedt in die Überlegungen eine Kommunikationspanne gegeben. Dieses wird von der GALiN bedauert. Allerdings ging es hier nicht um die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen eine Schulform, die revidiert werden sollte, sondern um die Frage der Zusammenlegung mit der Hauptschule Falkenberg. Hierzu sind bis heute keine Argumente vorgebracht worden, die gegen dieses Vorhaben sprechen.

Die GALiN will ein Gesamtkonzept für unsere Stadt und wird sich dafür einsetzen! Unsere Vorstellung einer Schule, der die Zukunft gehört, ist eine Ganztagsschule für alle Kinder unter Einbeziehung aller Schulformen in dieser Stadt.

(aus GALiN-Wahlprogramm 2008)

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