Pressemitteilung vom 27.07.2007
War der Besuch des ARRIBA Erlebnisbades in der Vergangenheit lebensgefährlich?
Diese Frage muss man sich stellen, wenn man die Begründung dafür hört, weshalb die bisher provisorische Baustellenzufahrt jetzt doch dauerhaft bestehen bleiben soll.
Um den LKW die Zufahrt zur Baustelle während der Erweiterung des ARRIBA zu erleichtern, wurde vor Baubeginn eine Schotterpiste von der Schleswig-Holstein-Straße durch die geschützte Tarpenbek-Niederung zur Rückseite des ARRIBA hergestellt. Diese sollte - so der Genehmigungsvorbehalt, die Planungen und Beteuerungen von allen Seiten gleich nach Abschluss des Bad-Umbaus wieder entfernt werden. Eine dauerhafte Zufahrt an dieser Stelle ".. sei nicht umweltverträglich und nicht genehmigungsfähig. Zumindest nicht in den nächsten Jahrzehnten", sagte Oberbürgermeister Grote hierzu auf einer Informationsveranstaltung anlässlich des ARRIBA-Umbaus am 10. Nov. 2005. Und jetzt, im Sommer 2007, soll das nicht mehr gültig sein? Oder wird der Punkt der Umweltverträglichkeit jetzt vielleicht einfach als weniger wichtig bewertet?
Angeblich seien Menschenleben in Gefahr, wenn die Feuerwehr das ARRIBA in einem Notfall nicht schnell genug erreichen würde. Dieses droht, da immer wieder einzelne, unvernünftige Autofahrer, ihre PKW in der Zufahrtstraße zum ARRIBA von der Ulzburger Straße kommend verkehrswidrig abstellen. Diese Unvernunft gibt es seit zehn Jahren, ist Feuerwehr und Rettungsdiensten also nichts Neues.
Auf den ersten Blick mag es vielleicht plausibel scheinen, diese Problematik mit der Schaffung einer neuen Zufahrt für die Rettungsfahrzeuge zu umgehen. Eine gute Lösung ist es jedoch nicht. Wie sollte die Feuerwehr denn die Anwohner der Nebenstraßen des ARRIBA erreichen, wenn eventuell einmal deren Häuser brennen sollten? Indem man vor den rücksichtslosen Parkern kapituliert hat und sie zukünftig einfach gewähren lassen will?
In Wirklichkeit kommt man gar nicht umhin, auch zukünftig Parkverstöße in den angrenzenden Straßen mit Bußgeldern zu ahnden und Fahrzeuge abschleppen zu lassen, die die allgemeine Sicherheit gefährden. So wurde doch hoffentlich auch in der Vergangenheit verfahren! Oder nahmen die zuständigen Stellen es in Kauf, die Sicherheit der Badbesucher im Notfall nicht gewährleisten zu können?!