Drum prüfe, wer sich ewig binde…
Hochzeit mit Ellerau unter falschen Voraussetzungen
Quasi in letzter Minute hat der Schleswig-Holsteinische Landtag Ende des Jahres beschlossen, dass von dem Zwang für Gemeinden unter 8.000 Einwohnern, sich mit anderen Kommunen zusammenzuschließen, Ausnahmen zulässig sind. Hierüber entscheidet im Einzelfall das Innenministerium.
Die GALiN-Fraktion fragt sich nunmehr, ob dadurch nicht der im Dezember mit Ellerau geschlossene Vertrag im Nachhinein in Frage gestellt wird, da sich nach Vertragsabschluß die Rahmenbedingungen erheblich geändert haben.
Erinnern wir uns: die Gemeinde Ellerau hat erst 1998 eine eigene Verwaltung aufgebaut; zuvor gehörte sie dem Amt Kaltenkirchen-Land an. Es wurden erhebliche Investitionen getätigt bis hin zum Bau eines neues Rathauses, das erst vor wenigen Jahren eingeweiht wurde.
Gegen die Pläne der Landesregierung, die hauptamtliche Verwaltung bei kleineren Kommunen abzuschaffen, hat sich die Gemeinde parteiübergreifend mit Händen und Füssen gewehrt. Neben Protesten auf allen Ebenen wurde auch ein Bürgerentscheid durchgeführt, bei dem sich 90,5 % der Ellerauer für den Erhalt der eigenständigen Verwaltung aussprachen. Im weiteren Verlauf traten insgesamt der 32 der 61 CDU-Mitglieder aus der Partei aus, darunter der gesamte Vorstand sowie die Fraktion im Gemeinderat.
Als trotz aller Bemühungen keine Änderung der gesetzlichen Grundlage zu erreichen war, fügten sich die Ellerauer in ihr Schicksal und gingen Ende des Jahres die Zwangsehe mit Norderstedt ein, um zumindest noch in den Genuss der so genannten „Hochzeitsprämie“ von 250.000 Euro zu kommen, die allen Kommunen gezahlt wurde, die bis Ende 2006 eine Verwaltungsgemeinschaft auf freiwilliger Basis bildeteten.
Einen Tag nach der Beschlussfassung in der Norderstedter Stadtvertretung fügte der Landtag in Kiel nun eine Ausnahmeregelung in das Verwaltungsstrukturgesetz ein. Danach hätte Ellerau gute Chancen auf den Erhalt der eigenständigen Verwaltung gehabt
Selbst der Städteverband Schleswig-Holstein, in dem unser Oberbürgermeister eine nicht unwesentliche Rolle spielt, kommt in seinen Ratsnachrichten 03/2006 zu der Schlussfolgerung, dass viele bereits erfolgten Zusammenschlüsse nachträglich in Frage gestellt werden, „weil die Möglichkeit der Ausnahme erst nach dem Abschluss der Freiwilligkeitsphase eröffnet wird. „ Dem kann sich die GALiN-Fraktion nur anschließen. „Aus unserer Sicht muss die Diskussion und Beschlussfassung neu aufgerollt werden“ meint Fraktionsvorsitzende Anette Reinders „Insbesondere für Ellerau ergeben sich völlig neue Perspektiven, die nicht unbedingt in der Zwangsehe enden müssen.“