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Eklat im Werkausschuss:
Öffentlichkeit zur Beratung des Wirtschaftsplans ausgeschlossen
In der gestrigen Sitzung des Werkausschusses wurde ohne Not und ernstzunehmende Begründung gegen einen zentralen Punkt des demokratischen Prinzips verstoßen, dem Gebot der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende des Werkausschusses verwies darauf, dass der Wirtschaftsplan 2006 der Stadtwerke sensible Daten eines Unternehmens im freien Wettbewerb enthält und deshalb nicht öffentlich beraten werden sollte.
Um seinem Antrag einen quasi staatsautoritären Anstrich zu verleihen, verwies er auf den Vorsitzenden des Hauptausschusses, den Oberbürgermeister und die Werkleitung, mit denen er sich beraten habe. Auch diese hielten das Vorgehen für angebracht und erforderlich. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich dieser Kreis jedoch als besserer CDU-Zirkel mit einem gestörten Verhältnis zur Öffentlichkeit, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürgern über das allgemeine PR-BlaBla hinaus die eigenen Handlungen oder Unterlassungen zu erläutern und diese auch zu verantworten.
Nun sagt § 79 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein klar und eindeutig:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen werden von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten. Sie sollen vorher in den Ausschüssen eingehend beraten werden. Die vorgeschriebenen Anlagen werden genau in § 2 des Gemeindehaushaltsrechts Schleswig-Holstein bezeichnet. Unter Abs. 2 Dem Haushaltsplan sind beizufügen heißt es unter 4. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen (Stadtwerke) der Gemeinde und der Treuhandvermögen (EGNO) nach § 98 der Gemeindeordnung, für die Sonderrechnungen geführt werden
Aus welchen Teilen der Wirtschaftsplan der Stadtwerke besteht, regelt die Eigenbetriebsverordnung (EigVO). Keiner dieser Teile, ob Erfolgsplan oder Investitionsplan oder auch der Vermögensplan hat bisher jemals sensible Daten, wie etwa Lieferanten mit Bezugskonditionen oder Kundendaten mit Bezugsmengen zu Sonderkonditionen, oder, oder, oder... enthalten.
Nein, hier geht es offensichtlich gezielt darum, den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse eine gründliche Beratung des Wirtschaftsplans der Stadtwerke zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Es könnten ja Fragen gestellt werden: Was passiert mit dem im Gasgeschäft erzielten Gewinn? Brauchen wir den Millionenaufwand für den Anbau im Arriba mit der zehnten Abenteuerrutsche? Wer wird im Marketing gesponsert? Die Frage nach dem (bisher fehlenden) Erfolgsübersichtsplan 2004, besser bekannt als Spartenrechnung? Offensichtlich haben die Stadtwerke aus den Vorfällen der vergangenen Jahre nicht gelernt, mit kritischen Fragen der Ausschussmitglieder konstruktiv umzugehen.
Ich habe gegen die nicht öffentliche Beratung gestimmt und war doch sehr überrascht, dass die SPD klaglos dafür war, obwohl in ihren Reihen ein ehemaliger langjähriger Fraktionsvorsitzender die eindeutige Rechtslage doch eigentlich kennen sollte, sagt Harald Hattendorf, GALiN-Mitglied im Werkausschuss.Die GALiN Fraktion wird sich bei der Kommunalaufsicht beschweren mit dem Ziel, von dem Öffentlichkeitsprinzip der Sitzungen nicht abzuweichen. Norderstedt braucht keine Extrawurst! Im Kommentar zur Gemeindeordnung heißt es dazu: ...Mit dem Öffentlichkeitsprinzip soll vermieden werden, dass in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass unkontrolliert hinter verschlossenen Türen Entscheidungen getroffen werden... (§ 35, Abs. 1)
Die nächste Sitzung des Werkausschusses, bei dem der Wirtschaftsplan abschließend beraten und beschlossen werden soll, findet übrigens am 26. Oktober im Wasserwerk Harksheide statt. Auf die eingeschränkten Platzverhältnisse wurden die Mitglieder des Ausschusses schon hingewiesen. Keine/r der Bürgerinnen und Bürger mit Interesse an den Stadtwerken sollte sich dadurch abschrecken lassen.
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