Grundsätze

Grundsätze der GALiN

Vorstand

Vorstand der GALiN

Wahl 2008

Wahlprogramm
KandidatInnen

Mitgliedschaft

Satzung
Beitrag
Mitgliedsformular

Besucher seit 23.08.02:
Kostenlose Counter -- BlueNetDesign 

Ik bün all dor...

Letzte Änderung
04.08.2010

Obdachlosenasyl

 29.06.04

Obdachlosenasyl / Landrat pikiert

In seltener Einmütigkeit hat der Sozialausschuss am 24. Juni den Landrat aufgefordert Stellung zu beziehen zur fehlenden Betreuung der Menschen im Norderstedter Obdachlosenasyl . Einmütig wohl leider nur deshalb, weil in diesem Punkt der Kreis den Schwarzen Peter hat, und nicht die Stadt Norderstedt.

Denn der Kreis ist zuständig für die Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen des Obdachlosenasyls im Langenharmer Weg. Er ist verantwortlich für die fehlende Betreuung mit  Folgen wie z.B. regelmäßigen Polizeieinsätzen.

Totschlag und Selbstverstümmelung sind nur die sichtbare Spitze der Umstände, unter denen meist hilflose, oft suchtkranke und psychisch labile Menschen auf engstem Raum miteinander leben. Umstände für die Stadt und Kreis verantwortlich sind.

Der Landrat reagierte pikiert auf die Aufforderung aus Norderstedt, Stellung zu beziehen, antwortete dann aber doch in einem Brief.

Eigentlich sei die Entscheidung über die Art und Weise der Betreuung ganz allein Kreissache und Norderstedt habe sich nicht einzumischen. Außerdem seien eigentlich sogar 1,5 Betreuungs-Stellen notwendig, statt der in Norderstedt angedachten ½ Stelle, schreibt er, aber weder das eine noch das andere könne der Kreis zahlen.

„Warum nicht, wenn der Kreis doch selbst sagt, dass diese Betreuung notwendig ist?“, fragt Klaus Rädiker, Mitglied bei der GALiN und im Sozialausschuss.

„Was ist uns denn wichtiger, als Menschen in Not? Und was kosten eigentlich Polizeieinsätze?“

Die nächste Sitzung des Sozialausschusses findet am 26. August statt. Dann kommt der Landrat persönlich und Klaus Rädiker wartet gespannt auf seine Antwort.

Gespannt ist er aber auch auf die Entscheidung des Ausschusses, wenn es um die Veränderung der Unterbringung geht, für die die Stadt Norderstedt zuständig ist. Denn auch in diesem Bereich muss etwas geändert werden, um die Situation zu entschärfen. Doppelbelegungen der Zimmer und die gemeinsame Benutzung der Sanitär- und Küchenbereiche durch nicht familiär verbundene Personen sollten vermieden werden. Toiletten sollten erreichbar sein, ohne das Haus zu verlassen.

Aktuelles

Presse
Termine
Archiv  

Fraktion

Presse Fraktion
Stadtvertretung
Aktionen
Kontakt

Kontakte

Infos
Adresse
Impressum