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Pressemitteilung vom 17.09.04
Ausschussbesetzung in Norderstedt
oder: Wie demokratisch ist unsere Gemeindeordnung?
In der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 14.09.04 wurden auf Antrag der CDU-Fraktion sämtliche Ausschüsse neu besetzt. Am Ende dieser Wahlen gab es nur einen Verlierer: die GALiN-Fraktion. Zwar kam es mehrfach zu einem Losverfahren um den 11. Ausschusssitz, doch wie Stadtvertreterin Maren Plaschnick anschließend treffend formulierte: Wenn man schon kein Glück hat, kommt auch noch Pech dazu. So wurde dreimal die CDU-Liste und dreimal die SPD-Liste als Gewinner gezogen.
Eine Demokratie, die letztendlich auf Losglück beruht, ist in meinen Augen höchst undemokratisch, äußerte Fraktionsvorsitzende Anette Reinders. Schuld an der Misere ist die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung, die das so genannte DHondt-Verfahren als Auszählsystem festschreibt. Dabei gibt es in Deutschland noch zwei weitere Zählverfahren: das Verfahren nach Hare-Niemeyer (wird z.B. in Hamburg angewandt) und das Verfahren Sainte-Lagué, das der Bundestag seit Jahren zur Ausschussbildung nutzt. In den beiden letztgenannten Verfahren werden die Rechte von Minderheitsfraktionen wesentlich besser gewahrt als in dem System DHondt, das eindeutig große Fraktionen bevorzugt.
Übertragen auf die Stadt Norderstedt ergeben sich bei Anwendung der verschiedenen Zählsysteme folgende Ergebnisse
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CDU
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SPD
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GALiN
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FDP
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Bürgerpartei
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DHondt
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7
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3+Los*
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Los*
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0
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0
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Sainte Lagué
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6+Los*
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3
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1
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Los*
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0
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Hare-Niemeyer
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6
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3
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1
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1
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0
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* Gelost wird jeweils um den 11. Ausschusssitz
Auch die Größe der Ausschüsse ist zur Wahrung demokratischer Rechte nicht unwichtig. Sollte die CDU-Mehrheit z.B. eines Tages beschließen, dass es fortan nur Ausschüsse mit 7 Mitgliedern geben soll, so würden sich diese nach DHondt aus fünf CDU-Mitgliedern und zwei SPD-Mitgliedern zusammensetzen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Spiegelbildlichkeit der Ausschüsse wäre damit überhaupt nicht mehr gegeben; statt einer absoluten Mehrheit hätte die CDU nun eine 2/3-Mehrheit.
Damit auch kleine Fraktionen in den Ausschüssen, in denen ja die wesentliche politische Arbeit stattfindet, mitarbeiten können, fordert die GALiN ein Grundmandat. Sollte dadurch die Mehrheit einer Fraktion nicht mehr gewahrt sein, erhält diese Fraktion Ausgleichsmandate. Für Norderstedt könnte sich daraus folgende Ausschusskonstellation ergeben: 7 CDU, 4 SPD, 1 GALiN, 1 FDP. Die Folge wäre allerdings eine Vergrößerung der Ausschüsse um zwei Mitglieder.
Die Kieler Regierungsfraktionen haben auch bereits erkannt, dass es auf Grund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts einen Handlungsbedarf zur Novellierung der Gemeindeordnung gibt. Ebenfalls liegt dem Landtag bereits seit Juni ein Antrag der FDP-Fraktion zur Einführung eines Grundmandates und zur Anwendung des Zählsystems Hare-Niemeyer vor. Die GALiN erwartet, dass mit der anstehenden Novellierung die demokratischen Rechte der kleineren Fraktionen gestärkt werden, auch wenn sich die beiden großen Parteien noch schwer damit tun. Aber insbesondere von der SPD, die einst mit dem Slogan Mehr Demokratie wagen antrat, kann erwartet werden, dass sie sich nicht nur für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und den Schutz von Minderheiten in der Gesellschaft einsetzt, sondern auch die gleichberechtigte Teilhabe aller gewählten Gruppierungen im parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsprozess ermöglicht.
In Hinblick auf das anstehende Novellierungsverfahren ist das Vorgehen der CDU für die Mitglieder der GALiN-Fraktion nicht nachvollziehbar. Ein Anruf im Innenministerium und schließlich soll unser Bürgermeister dorthin nach eigenen Aussagen gute Kontakte haben - hätte sicherlich zu den gleichen Informationen geführt, wie sie die GALiN bereits seit August hatte. Aber vielleicht wollte man es gar nicht so genau wissen, weil es nicht ins politische (Macht-)Konzept passte.
Als Begründung für das Festhalten an dem Antrag auf Neubesetzung führte die CDU an, dass man endlich den 7. Sitz wolle, auf den man nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil Anspruch hätte. Nun, das dürfte wohl nur die halbe Wahrheit sein, denn auf diesen Sitz hat die CDU bereits seit dem Übertritt von Alfred L. Wagner Anspruch. Dass die CDU nicht richtig rechnen kann, mag man nicht ausschließen, erscheint doch aber eher unwahrscheinlich. Wem nutzt dieses Vorgehen also? Oder besser gefragt: Wem schadet es? Der größter Verlierer dieser Aktion und das stand schon vor den Wahlgängen fest würde auf jeden Fall die GALiN-Fraktion sein. Denn während es für die großen Fraktionen um den 4. oder 8. Sitz im Ausschuss ging und die FDP auf CDU-Ticket untergebracht wurde, ging es bei der GALiN-Fraktion um den ersten und einzigen Sitz; um alles oder nichts sozusagen. Mit dem Verlust der Ausschusssitze zeichnet sich schon jetzt ab, dass die politische Arbeit für die GALiN-Fraktion nur noch unter erschwerten Bedingungen und erheblichen zeitlichen Belastungen der drei Stadtvertreter/innen möglich sein wird, da die Unterstützung durch die bürgerlichen Mitglieder zukünftig entfallen wird.
Die GALiN-Fraktion hat den Bürgermeister nach der Stadtvertretung aufgefordert, gegen die Wahlen der Stadtvertretung zur Besetzung der Ausschüsse Widerspruch einzulegen, da mit der derzeitigen Ausschussbesetzung die Spiegelbildlichkeit der Stadtvertretung nicht mehr gewahrt ist. So wurden z.B. in den Finanzausschuss acht Mitglieder der CDU-Fraktion und drei Mitglieder der SPD-Fraktion gewählt. Würde man dieses Verhältnis auf die Stadtvertretung hochrechnen, so müsste die CDU-Fraktion dort 29 Mitglieder haben (tatsächlich sind es 22). Sollte der Bürgermeister der Ausschussbesetzung nicht widersprechen, wird die GALiN-Fraktion die Möglichkeit einer Feststellungsklage prüfen.
Abschließend sei noch bemerkt, dass der Antrag auf geheime Wahl keineswegs dazu dienen sollte, die Entscheidung in Sachen Landesgartenschau zu verhindern. Inhaltliche Politik macht die GALiN nach wie vor mit inhaltlichen Argumenten.
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